Nicht nur die Liebe zählt, sondern auch die richtige Absicherung

Der Frühlingsanfang eröffnet auch dieses Jahr wieder die Hochzeitssaison. Für Brautpaare sind aber nicht nur Vorbereitungen für den Tag der Traumhochzeit erforderlich, sondern auch für die Tage nach dem großen Fest. So unromantisch es auch klingt: Paare sollten sich frühzeitig Gedanken über Ihre Versicherungen und Finanzen im neuen Lebensabschnitt machen. Wir haben für Sie zusammengefasst, was für Frischvermählte zu beachten ist.

Kontoführung

Paare, bei denen beide Partner berufstätig sind, sollten sich neben ihrem jeweils eigenen Gehaltskonto ein drittes, gemeinsames Haushaltskonto einrichten, womit sie beispielsweise die Miete, Einkäufe oder Urlaube bestreiten. Kommt es zu einer Krisensituation wie dem Tod eines Partners oder der Scheidung, wird es schwierig nachzuweisen, wem welcher Anteil gehört falls nur ein Gemeinschaftskonto besteht. Das Finanzamt geht in diesem Fall immer davon aus, dass jedem der Eheleute exakt die Hälfte gehört.

Steuerklasse

Nach der Eheschließung haben berufstätige Paare die Wahl zwischen drei Steuerklassen. Sie bestimmen so darüber mit, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt abgezogen wird, was sich in der Höhe des Nettogehalts widerspiegelt. Abhängig vom jeweiligen Einkommen kann das zu finanziellen Vorteilen führen. Bei einer Heirat werden Finanzämter mittlerweile von den Gemeinden automatisch über die Eheschließung informiert und die Steuerklasse IV in der Lohnsteuerkarte von Arbeitnehmern vermerkt, bis ein Änderungswunsch der Eheleute erfolgt. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel ist das die passende Steuerklassenwahl, die dem Lohnsteuersatz der Steuerklasse I entspricht. Bei Partnerschaften, in der ein Partner 60 Prozent oder mehr zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, lohnt sich eine Kombination aus den Steuerklassen III und V. Sind die Gehaltsunterschiede besonders groß, empfiehlt sich die Kombination aus IV und IV mit Faktor. Dadurch werden Nachzahlungen bei der Steuererklärung vermieden und hohe Abzüge bei Geringverdienern etwas abgeschwächt. Die Steuerklassen können einmal im Jahr bis spätestens 30. November bei den Finanzämtern geändert werden.

Versicherungen

Richtig sparen können Eheleute durch das Zusammenlegen von Versicherungsverträgen, da häufig nur noch ein Versicherungsschutz für beide Partner notwendig ist. So auch bei der Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Der jeweils jüngere Versicherungsvertrag kann fristlos aufgrund der Doppelversicherung aufgelöst und der Partner in die Bestandspolice aufgenommen werden. Hierbei ist natürlich zu beachten, dass der Ehepartner dann zum mitversicherten Personenkreis zählen muss!

Besteht für beide Partner eine Unfallversicherung sollte geprüft werden, ob bei einer Zusammenlegung der Verträge Beiträge gespart werden können. Oftmals wird ein Nachlass gewährt sobald mehrere Personen in einem Vertrag abgesichert sind. Wichtig zu überprüfen ist auch das Bezugsrecht aus Lebens- und Unfallversicherungen, da hier evtl. noch andere Personen eingetragen sind. Dadurch wird sichergestellt, dass im Ernstfall die richtige Person aus dem Vertrag begünstigt wird, Ärger und Streitigkeiten wird gleichzeitig vorgebeugt.

Aus aktuellem Anlass sollte auch der KFZ-Versicherungsvertrag einer Prüfung unterzogen werden, sofern vorher nur jeweils einer der beiden Ehepartner als berechtigter Fahrer eingetragen war. Werden bereits volljährige Kinder in die Ehe eingebracht ist grundsätzlich zu klären, ob sie in den Fahrerkreis aufgenommen werden, sofern sie das Fahrzeug mitnutzen.

Ehepartner, die kein eigenes Einkommen haben oder geringfügig beschäftigt sind und durch ihren Erwerbsstatus über keine eigene Krankenversicherung verfügen, sind in der Regel bei ihrem Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert – das gilt auch für Kinder des Paares, die noch keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen. Anders bei Privatversicherten: Hier werden für jeden Versicherten Beiträge fällig. Kinder benötigen dann entweder eine eigene private oder gesetzliche Krankenversicherung.

Ziehen Paare nach der Hochzeit zusammen ist eine Hausratversicherung ausreichend. Hierbei sollte die Versicherungssumme auf Aktualität überprüft werden und ggf. eine Anpassung erfolgen. Durch die Heirat kann der Vertrag mit älterem Vertragsrechte beibehalten werden. Für den anderen gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Vertragsaufhebung.

Mietvertrag

Sobald ein Partner nach der Heirat in die Mietwohnung des anderen zieht, kann er im bestehenden Mietvertrag nachträglich aufgenommen werden. Beim Tod des Partners hat ein nicht im Vertrag festgehaltener Ehepartner kein Recht in der Wohnung zu bleiben, genauso falls der als Mieter eingetragene Partner die Wohnung nicht mehr teilen möchte. Bei einem gemeinsamen Mietverhältnis verpflichten sich wiederum beide Partner für die Mietzahlung aufzukommen. Hatte der zugezogene Partner bereits ein Mietverhältnis, das er kündigt, muss die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden.

Altersvorsorge und Absicherung

Ihre Altersvorsorge sollten Frischvermählte im Auge behalten – auch wenn das Rentenalter noch in weiter Ferne liegt. Die jährliche Renteninformation gibt Aufschluss über die zu erwartende Rente. Rechtzeitiges Handeln kann hier verhindern, später in die sogenannte „Altersarmut“ zu geraten. Weiterhin ergeben sich durch die Heirat oft neue Möglichkeiten zum Aufbau einer geförderten Altersvorsorge und Erhöhungsoptionen zu bestehenden Verträgen. Mögliche Einkommenslücken werden so frühzeitig aufgezeigt, durch frühzeitiges Sparen kann der Aufwand gering gehalten werden.

Und was passiert, falls einem etwas zustoßen sollte? Eine Risikolebensversicherung sichert den überlebenden Ehepartner günstig ab. Falls Kredite aufgenommen werden, beispielsweise für die erste Wohnung oder den Hausbau/-kauf, wird eine Bank immer ihr Recht verlangen. Natürlich kann auch das wegfallende Einkommen abgesichert werden, falls der Hauptverdiener ausfällt. Hier können die Eheleute sich gegenseitig in einem oder auch durch zwei getrennte Verträge absichern.

Falls schon eine Lebens- oder Rentenversicherung besteht sollte das Bezugsrecht auf den Ehepartner umgeschrieben werden, damit im Fall der Fälle keine Streitigkeiten entstehen.

Wir raten Versicherten einmal im Jahr ihren Versicherungsstand überprüfen zu lassen, insbesondere wenn sich die Lebenssituation durch die Geburt eines Kindes oder einen Hauskauf verändert hat. Kontaktieren Sie uns einfach. Gerne überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Absicherung unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation.


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