Winterreifen: Nicht nur bei klirrender Kälte Pflicht!

Die gesetzliche Winterreifenpflicht schreibt vor, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden darf.

shutterstock_363937148Bildnummer:363937148 Urheberrecht: Anna Grigorjeva

Winterreifen oder auch Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen müssen die M+S-Kennzeichnung (Matsch + Schnee) aufweisen. Verstoßen Sie gegen die Winterreifenpfl icht, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von mind. 60 € rechnen. Als Faustformel gilt die O-O-Regel: Von Oktober bis Ostern sollte das Fahrzeug auf M+S-Reifen umgerüstet werden. Damit entgehen Sie nicht nur dem Bußgeld, Winterreifen erhöhen zudem die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte. Auch für den Versicherungsschutz können sich Auswirkungen ergeben: Die Kfz-Haftpfl ichtversicherung übernimmt den Schaden des Opfers, auch wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Die Kfz-Kaskoversicherung zahlt die Schäden am eigenen Auto. Jedoch ist der Versicherer berechtigt, den Schaden nach der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Achten Sie also hierbei insbesondere darauf, dass Ihre Vollkaskoversicherung den Einschluss: „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“ beinhaltet. Wir übernehmen diese Überprüfung jederzeit für Sie.


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