Wärmepumpen und der Versicherungsschutz

Besitzer einer Wärmepumpe sollten sich bei ihrem Versicherer erkundigen, ob die Anlage ausreichend abgesichert ist.

Eine Wärmepumpenanlage ist als sog. Gebäudebestandteil/-zubehör in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Damit genießt dieser Versicherungsschutz gegen die im Versicherungsvertrag ausgewählten versicherten Gefahren und ergänzenden Klauseln.

Worauf man aber bei der Wahl seines Wohngebäudevertrages achten sollte, möchten wir Ihnen anhand ein paar Schadensfällen aus der Praxis kurz aufzeigen:

Bruchschäden an Rohren der Wärmepumpenanlage:

Sollte mal ein Rohr einer Wärmepumpe im Erdreich „brechen“ (z.B. durch Materialermüdung, Korrosion, mechanische Einwirkung, etc.), so ist dies in modernen Bedingungen über die versicherte Gefahr Leitungswasser mitversichert. Gleiches gilt für den Austritt der wärmetragenden Flüssigkeiten.

Überspannungsschäden an Elektronik:

Egal ob Sommer- oder Wintergewitter – beide können einen Überspannungsschaden an der Elektronik einer Wärmepumpe hinterlassen, der oftmals teuer werden kann.

Vandalismus an der Außeneinheit:

Leider gibt es immer wieder Fälle von Vandalismus, bei denen Wärmepumpenanlagen mit Spraydosen oder Farbstiften beschmiert werden oder es werden gezielt Drähte, Stöckchen und Co. in den Ventilator geschoben, um diesen zu stoppen. 

Diebstahl der Außeneinheit:

In jüngster Zeit ist die Nachfrage an Wärmepumpen stark gestiegen, damit verbunden sind auch immer wieder längere Wartezeiten für Geräte im Erwerb. Dies führt in aller Regel auch immer dazu, dass Verbrecher sich dies zu eigen machen und es wurden vermehrt Fälle von Diebstählen von Wärmepumpen gemeldet.

 

Fazit:

Moderne Premiumtarife können diese oben genannten Schadensfälle bereits sehr gut abdecken.

Wer aber noch ein Stückchen mehr Sicherheit haben möchte, der kann entweder als Baustein oder als eigenständige Versicherungslösung eine sog. technische Versicherung für Anlagen der regenerativen Energiegewinnung ins Auge fassen.

Gerade für Haushalte, bei denen sich zur Wärmepumpe auch eine Photovoltaikanlage mit Speicher und weitere Anlagen wie bspw. Blockheizkraftwerke, Solarthermie und Co. dazugesellen, ist dies überlegenswert. Es handelt sich hierbei dann um eine Allgefahrenversicherung, die bspw. auch für Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Versagen von Mess-, Rege- und Sicherheitseinrichtungen, Konstruktions-, Material oder Ausführungsfehler leistet.


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