Private Krankenversicherung für Ihr Kind
Sind beide Eltern privat versichert, wird auch das Kind in der Regel privat versichert. Doch wie sieht es aus, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist? In diesem Fall ist das Einkommen entscheidend: Verdient der privatversicherte Elternteil im Jahr 2025 mehr als 73.800 € brutto, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Kind ebenfalls privat zu versichern. Wichtig: Bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Hierbei werden eventuelle Vorerkrankungen berücksichtigt, was zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung führen kann.
Tipp für werdende Eltern: Wird der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt, entfällt die Gesundheitsprüfung.
Sie möchten wissen, ob eine private Krankenversicherung für Ihr Kind möglich ist? Wir beraten Sie gerne – sprechen Sie uns an!







