Vermeiden Sie eine rechtliche Bruchlandung mit Ihrer Drohne

Multicopter, Quadrocopter oder Drohne: Diese Fluggeräte sind schon für kleines Geld zu bekommen und lassen sich aufgrund der vereinfachten Steuerung und guter Technik selbst von Kindern gut lenken.

shutterstock_274501370Bildnummer: 274501370 Urheberrecht: fluke samed

Bitte beachten Sie bei diesem Hobby Folgendes: 

Versicherungsschutz: Ab wann eine Drohne als zulassungs- und/oder versicherungspflichtiges Luftfahrzeug angesehen wird, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und eine Privathaftpflicht abschließen, bei der diese Geräte bis zu bestimmten Gewichtsgrenzen automatisch mitversichert sind. Bei Geräten über fünf Kilogramm
oder bei einer gewerblichen Nutzung muss vor dem Abheben eine Aufstiegserlaubnis beantragt werden!

Flugverbotszonen: Nicht überall ist es gestattet, mit diesem „Spielzeug“ zu fliegen. Daher sollten Sie aufpassen und sich erkundigen wenn Sie Flüge in der Nähe von Gefängnissen, Kasernen, Flughäfen, Anstalten etc. unternehmen wollen.

Persönlichkeitsrechte: Ist eine Digitalkamera am Copter angebracht, gilt es, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Fliegen und beraten Sie hierzu gerne ausführlich in einem Gespräch.


Wasserhahn mit Knoten in der Leitung

Smarte Lösungen gegen Leitungswasserschäden

Treffen Sie Vorkehrungen und verhindern Sie so Schlimmeres!

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Junge Frau lächelt und zeigt ihre Zahnspange

Zahnzusatzversicherung: Zahnspangen bei Kindern

Schützen Sie sich vor Zusatzkosten – am besten noch vor Behandlungsbeginn!

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