Noch ganz dicht? Fugen im Badezimmer!

Wer haftet bei Nässeschäden?

Hauseigentümer aufgepasst! Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nässeschäden, die aufgrund einer undichten Fuge zwischen Duschwanne und einer angrenzenden Wand entstehen, sind nicht Gegenstand einer Leitungswasser-Versicherung. In vermieteten Objekten kann dieses Urteil sehr viel Ärger verursachen. Und zwar immer dann, wenn der Eigentümer seine Pflicht zur Wartung der Fugen vernachlässigt und auf einen Versicherer trifft, der sich auf den Bundesgerichtshof stützt. Bei uns sind Sie über die Deckungskonzepte grundsätzlich hervorragend abgesichert. Aber Ihre Bekannten auch? Empfehlen Sie uns gerne weiter.


Tierärztin hält Katze in den Händen

Starker Schutz für starke Begleiter!

Unsere geliebten Vierbeiner sollten bestmöglich abgesichert sein.

Hirsch läuft auf Straße vor fahrendes Auto, Wildunfall-Gefahr

Wildunfälle: Was Sie wissen sollten

Wildunfälle passieren häufig und schnell. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen dazu.

Jemand setzt ein Kreuz auf einem Papier, neben Vorsorgevollmacht

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Als Dauercamper sollte der passende Versicherungsschutz nicht fehlen!

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Smarte Lösungen gegen Leitungswasserschäden

Treffen Sie Vorkehrungen und verhindern Sie so Schlimmeres!

Junge Frau lächelt und zeigt ihre Zahnspange

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Schützen Sie sich vor Zusatzkosten – am besten noch vor Behandlungsbeginn!

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