Rechnungszins in Lebensversicherung: weniger als 1 %
Somit sinkt der bei der Kalkulation für Leistung und Beitrag entscheidende Zins von aktuell 1,25 % auf 0,90 %! Der Begriff „Lebensversicherung“ in Verbindung mit Rechnungszins ist irreführend, da unter diesen Bereich viel mehr fällt als das namentlich identische Produkt. Die Rechnungszinssenkung hat verschiedene Auswirkungen:
- weniger garantierte Ablaufleistung aus privater Lebens-/Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung (bAV) oder Auszahlung aus Riesterverträgen
- weniger garantierte Rente bei Rentenversicherungen (Privatrente, Sofortrente, bAV, Riester, Rürup)
- geringere garantierte Rentenfaktoren in Fondspolicen
- höhere Prämien zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos (zwischen ca. 6 % bei 20-Jährigen und 2 % bei 50-Jährigen)
- höhere Prämien zur Absicherung des Todesfallrisikos z. B. zur Hinterbliebenenoder Darlehensabsicherung
- weniger Leistung aus Pfl egerentenversicherungen z. B. bei Rückkauf
Von der Senkung sind künftig all jene Produkte betroffen, die ab 2017 abgeschlossen werden. Gute Gründe für einen Abschluss im Jahr 2016 wären z. B.
- aufbauen einer finanziellen Altersversorgung,
- Berufsunfähigkeitsrisiko absichern,
- für Ihre Hinterbliebenen vorsorgen oder
- ein aufgenommenes Darlehen etc. absichern.
Profitieren Sie bei einem Abschluss in 2016 langfristig von bis zu 15 % geringeren Beiträgen bzw. vergleichbar höheren Renten oder Versicherungssummen! Übrigens können Sie den Versicherungsbeginn bei vielen Produkten teils bis zu sechs Monate vorausdatieren. D. h.: Abschluss in 2016, erste Beitragszahlung aber z. B. erst im März 2017! Für individuelle Beratungen sowie Berechnungen der Auswirkungen der Garantiezinssenkung stehen wir selbstverständlich bereit.