Sinnvoller Fahrerschutz in der Kfz-Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden am gegnerischen Fahrzeug, kaputte Straßenlaternen oder Zäune und vor allem Personenschäden Dritter, wie z. B. Mitfahrer oder Unfallgegner, auf. Die Kaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug. Nur: Wer selbst bei einem von sich verschuldeten Unfall verletzt wird, erhält keine Leistung aus der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrerschutz ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung und deckt diese Lücke in der Kfz-Versicherung ab. Die genaue Ausgestaltung des Leistungsumfangs ist wie so oft wieder von der jeweiligen Versicherung abhängig.
In der Regel sind folgende Leistungen im Fahrerschutz enthalten:
- Schmerzensgeld
- ein möglicher Verdienstausfall aufgrund des Unfalls
- eine nach dem Unfall benötigte Haushaltshilfe
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen
Die Investition in einen umfassenden Schutz ist also eine Überlegung wert, um im Ernstfall vor den finanziellen Folgen von Unfällen bewahrt zu bleiben. Für Ihre situationsgenaue Absicherung empfehlen wir Ihnen daher, einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.