Vollmachten und Verfügungen

Soll sich Ihre Familie oder Partner später um alles kümmern? Selbst nahestehende Personen dürfen erst dann die Betreuung/Bearbeitung der Rechtsgeschäfte übernehmen, sofern sie bevollmächtigt oder als Betreuer gerichtlich bestellt wurden.

Für die betreffenden Patienten ist es später von großer Bedeutung, ob die verantwortliche Person als Betreuer oder Bevollmächtigter tätig ist. Der Unterschied besteht darin, dass der Bevollmächtigte eine Vertrauensperson des Vollmachtgebers ist und in dessen Interesse handelt. Der Betreuer hingegen ist nicht an die Wünsche des zu Betreuenden gebunden und kann deshalb nach seinem Ermessen handeln!

Wer später nicht fremdbestimmt sein möchte, für den lohnt es sich heute schon diverse Vollmachten und Verfügungen zu regeln:

  • Mit einer Betreuungsverfügung umgehen Sie beispielsweise die gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten. Sie können Unterbringung, Ort und Art der Versorgung nach Ihrem Interesse gestalten.
  • Sollten Sie nicht mehr selbst in der Lage sein Ihre Vorstellungen zu äußern, sind Ärzte mittels Patientenverfügung an Ihren schriftlich geäußerten Willen bezüglich Ihrer medizinischen Versorgung und Behandlung gebunden. Legen Sie daher im Vorfeld fest, wie Ihre Behandlung verlaufen soll.
  • Bei einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie für den Krankheitsfall eine Vertrauensperson, die alle Entscheidungen, die Ihre Angelegenheiten betreffen, in Ihrem Sinne trifft. Sie bringen ein Stück Sicherheit in all Ihre Lebenslagen, auch wenn Sie selbst nicht mehr dazu fähig sind.
  • Mit einer Unternehmervollmacht entlasten Sie Ihre Familie und Geschäftspartner, indem Sie im Vorfeld die volle Verantwortung übernehmen. Entscheiden Sie selbst wie und vor allem von wem Ihr Unternehmen im Falle Ihres Ausfalls weitergeführt wird.
  • Um Ihre Kinder im Falle Ihres Ablebens zu schützen, bestimmen Sie einen vertrauensvollen Vormund oder Pfleger, welcher sich um Ihre Kinder und deren Verbleib kümmert. Auch ein Ausschluss bestimmter Personen vom Erhalt des Sorgerechts ist mit einer Sorgerechtsverfügung möglich.

 

Treffen Sie also individuellere Absprachen für Ihre Vollmachten, als mittels der standardisierten Vollmachten bei einem Notar oder Rechtsanwalt möglich wären und bestimmen Sie selbst, welche Aspekte in Ihre Vollmacht einfließen sollen. Mit Hilfe der entsprechenden Vollmachten und Verfügungen können Sie selbst festlegen, wer sich um Sie und/oder Ihr Unternehmen kümmert, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Somit entgehen Sie im Betreuungsfall der Fremdbestimmung durch Gerichte oder Berufsbetreuer.

Wir arbeiten hier mit dem Servicedienstleister JuraDirekt zusammen, der für Sie die entsprechenden Dienstleistungen erbringt.

JuraDirekt garantiert Ihnen eine datenschutzkonforme Hinterlegung Ihrer Originaldokumente, sicher gegen Verlust und Missbrauch. Zudem werden Ihre Vollmachten im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Mittels einer jährlichen Abfrage der Lebensumstände und Stammdaten lösen JuraDirekt eine Statusmitteilung über Ihre hinterlegten Daten und die Aktualisierung Ihrer Vollmachten aus. Auch bei Gesetzesänderungen stellt JuraDirekt eine Neuordnung Ihrer Vollmachten sicher. In Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei kümmert sich Juradirekt um Beurteilung, finale Ausfertigung sowie die inhaltliche Prüfung Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Die beteiligten Anwälte erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle Vollmachten - kontaktieren Sie uns für ein Informationsgespräch zu diesem so wichtigen Thema! Wir stellen die notwendigen Kontakte her, damit Sie hier in Zukunft rundum abgesichert sein können!

 


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