Welche neuen Regelungen 2014 mit sich bringt

Auch 2014 kommen wieder Änderungen in verschiedenen Bereichen auf uns zu. Wir verschaffen einen Überblick und zeigen Ihnen was Sie berücksichtigen sollten.

Gesetzliche Versicherungen

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird jährlich neu festgelegt. Sie bestimmt den maximalen Bruttolohn bis zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge entrichten müssen. Die Grenze lag bisher bei 3.937,50 Euro brutto im Monat, ab 2014 liegt sie einheitlich bei 4.050 Euro für alte und neue Bundesländer.

Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung

Auch die Beitragsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird angepasst und liegt ab 2014 in den alten Bundesländern bei 5.950 Euro (Steigerung um 150 Euro) Bruttomonatseinkommen und in den neuen Bundesländern bei 5.000 Euro (Steigerung um 100 Euro). Der bundesweit einheitliche Prozentsatz für die Arbeitslosenversicherung wird übrigens mit 3 Prozent berechnet, der Rentenbeitrag bleibt mit 18,9 Prozent des Bruttolohns stabil und wird nicht abgesenkt.

  

Private Vorsorge

Riester-Rente

Auch Riesterverträge können gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Für die Zusatzversicherung dürfen ab 1.1.2014 max. 20% des Altersvorsorgebeitrags verwendet werden. Die Förderung durch Zulagen und steuerliche Vorteile wird auch für diese Kombination gewährt! Ab dem 1. Januar kann außerdem ein altersgerechter Umbau der eigenen Immobilie oder Wohnung mit dem Kapital eines Wohnriester-Vertrages finanziert werden. Für den Kauf oder die bestehende Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie kann er ebenfalls teilweise verwendet werden. Zu beachten ist, dass das im Riester-Vertrag Ersparte mindestens 3.000 Euro betragen muss und wiederum mindestens 3.000 Euro im Vertrag zurückbleiben sollen. Die staatliche Förderung geht dabei nicht verloren.

Beim Verkauf einer riestergeförderten Immobilie wird eine Steuernachzahlung fällig, sollte man den Erlös nicht in ein weiteres Riesterobjekt investieren. Ab dem neuen Jahr hat man aber statt bisher vier nun fünf Jahre Zeit, die fällige Steuer zu begleichen.

Rürup-Rente

Statt den bisher 76 Prozent können ab dem neuen Jahr 78 Prozent der in die Rürup-Rente eingezahlten Beträge steuerlich abgesetzt werden. Wie bei der Riester-Rente können ab dem neuen Jahr eine separate Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsversicherung abgeschlossen werden.

 

Finanzen

SEPA-Umstellung

Mit dem 1. Februar 2014 beginnt die Umstellung auf das SEPA-Zahlungssystem („Single Euro Payments Area“), das eine 22-stellige Kontonummer vorsieht. Diese setzt sich aus dem Länder-Code, der Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer zusammen. Ob Inland oder Ausland: Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen werden so standardisiert verarbeitet. Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Vereine müssen das SEPA-System ab diesem Zeitpunkt anwenden, Verbraucher haben zwei Jahre länger Zeit und können bis 1. Februar 2016 ihre bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen benutzen.

Insolvenzrecht

Mit dem Stichtag 1. Juli 2014 haben Schuldner schneller Chancen von Ihrer Restschuld befreit zu werden, wenn Sie es innerhalb von drei (vorher sechs) Jahren schaffen, 35 Prozent ihrer Schulden abzuzahlen.

Grundfreibetrag

Die Höhe des Grundfreibetrags kennzeichnet das Existenzminimum eines deutschen Bürgers. Bis zu diesem Betrag werden keine Steuern erhoben. Ab 2014 steigt dieser Betrag für Ledige um 224 Euro auf 8.354 Euro, bei einer Zusammenveranlagung beträgt er dann 16.708 Euro.

Mindestlohn

Der heiß umstrittene Mindestlohn wird zumindest für Zeitarbeitsfirmen schon ab Januar 2014 in die Tat umgesetzt. In den neuen Bundesländern gilt danach die Lohnuntergrenze von 7,86 Euro pro Stunde, in den alten Bundesländern liegt diese bei 8,50 Euro.

Briefpreise der Deutschen Post

Mit Beginn des neuen Jahres erhöht sich wie angekündigt der Preis für den nationalen Standardbrief bis 20 Gramm auf 60 Cent. Unverändert bleiben die Preise für alle anderen nationalen Briefformate (Kompakt-, Groß-, Maxibrief, Postkarte). Der Preis für ein nationales Einschreiben steigt um zehn Cent, ein Einwurf-Einschreiben um 20 Cent.

 

KFZ

Steuer

Ab dem neuen Jahr treten verschärfte Regeln bei einer Überschreitung des Kohlendioxid-Ausstoßes (CO2) in Kraft. Das gilt für ab dem 01.01.2014 erstmalig zugelassene PKWs. Die Freigrenze sinkt so von 110 Gramm auf 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer. Für jedes Gramm CO2, das diese Grenze überschreitet, wird ein Zusatzbeitrag von 2 Euro berechnet.

Warnwestenpflicht

Das Mitführen einer Warnweste ist ab Juli 2014 Pflicht in allen Fahrzeugen, um im Falle einer Panne besser gesehen zu werden.

Punkte-System

Schwere Verstöße im Straßenverkehr werden am dem 1. Mai stärker geahndet. Statt den bisherigen ein bis sieben Punkten gibt es dann nur noch einen bis drei Punkte, je nach der Schwere des Vergehens und nur für sicherheitsgefährdende Verstöße. Führerscheinentzug droht aber schon bei acht statt 18 Punkten. Die Verjährung der Punkte erfolgt getrennt voneinander nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bereits gesammelte Punkte für leichtere Vergehen werden vom Flensburger Punktekonto gelöscht.

 

Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um die Themen Versicherung und Finanzen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach. Wir wünschen Ihnen viel Glück und Erfolg im neuen Jahr!


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