Meine Garage, meine Regeln?

Die Garage ist für viele Menschen oft mehr als ein überdachter Parkplatz. Aber ist das erlaubt?

Darf ich meine Garage als Werkstatt oder Lagerraum nutzen? Was für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, ist mit Blick auf Versicherungen nicht ganz so einfach. Egal ob E-Bike, Roller oder Rasenmäher: Die Garage ist als Ort auf jeden Fall einen genaueren Blick wert.  

Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung ist die Garage gegen Gefahren wie Sturm, Hagel und Feuer versichert. Aber nur, wenn die Mitversicherung beantragt wird. Eine Hausratversicherung greift grundsätzlich auch bei den Gegenständen, die sich in der Garage befinden, sobald diese beschädigt oder gestohlen werden. Sollten Sie allerdings Hausrat in Garagen oder Gebäuden außerhalb des eigenen Grundstücks lagern, informieren Sie uns bitte umgehend. 

Was sollte noch beachtet werden? Die Garage ausschließlich als Lagerraum zu nutzen oder anderweitig zweckentfremden, ist behördlich nicht erlaubt. Es sollte immer ausreichend Platz sein, damit ein Kraftfahrzeug ungehindert einfahren kann. Ohne konkreten Anlass wird das zwar selten überprüft, aber im Fall der Fälle kann ein Bußgeld für die Fehlnutzung verhängt werden. Gegebenenfalls kann ein Verstoß aber noch teurer werden. Und zwar dann, wenn im Schadensfall die Versicherung die Zahlung verweigert. Etwa bei einem Brand in einer zugestellten Garage.  

Ebenso kann es teuer werden, wenn Gebäude als Garagen genutzt werden, die nicht als solche zugelassen sind. Beispielsweise alte Scheunen oder leere Hallen. In beiden Gebäuden werden oft Autos oder Motorräder abgestellt. Auch hier kann der Versicherer möglicherweise einen groben fahrlässigen Verstoß bei der Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Obliegenheiten unterstellen und die Zahlung bei einem Brand kürzen oder im schlimmsten Fall gänzlich verweigern.

Sprechen Sie uns gerne an und erzählen Sie uns von Ihrer Garage – auch dann, wenn Sie sie vermieten möchten! Wir finden den passenden Schutz.


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