Noch ganz dicht? Fugen im Badezimmer!

Wer haftet bei Nässeschäden?

Hauseigentümer aufgepasst! Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nässeschäden, die aufgrund einer undichten Fuge zwischen Duschwanne und einer angrenzenden Wand entstehen, sind nicht Gegenstand einer Leitungswasser-Versicherung. In vermieteten Objekten kann dieses Urteil sehr viel Ärger verursachen. Und zwar immer dann, wenn der Eigentümer seine Pflicht zur Wartung der Fugen vernachlässigt und auf einen Versicherer trifft, der sich auf den Bundesgerichtshof stützt. Bei uns sind Sie über die Deckungskonzepte grundsätzlich hervorragend abgesichert. Aber Ihre Bekannten auch? Empfehlen Sie uns gerne weiter.


Pflegepersonal geht gang eines Krankenhauses entlang, verlinkt zum Blogbeitrag Stationäre Zusatzversicherung zur Krankenhausreform

Stationäre Zusatzversicherung zur Krankenhausreform

Die Krankenhausreform bringt große Veränderungen mit sich.

Kein Unfallschutz wegen Vorerkrankungen?

Schützen Sie sich und Ihre Familie.

Wissenswertes zur Zahnzusatzversicherung

Zähne können ein teures Unterfangen werden. Sorgen Sie vor!

Pflegerente vs. Pflegetagegeld

Es gibt verschiedene Wege zur Absicherung im Pflegefall.

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