Korrektes Verhalten im Schadensfall

Egal, ob selbst verschuldet oder nicht…

Sei es ein Schaden, bedingt durch Wasser, Einbruch, ein Auffahrunfall oder Brand praktisch kein Fall gleicht dem anderen. Um einen partiellen oder gänzlichen Verlust des Versicherungsschutzes und damit des Ausgleichs durch den Versicherer nicht zu gefährden, Sind gewisse Verhaltensregeln im Falle eines Schadens oberstes Gebot. Ein besonnenes Handeln des Versicherungsnehmers bedingt zudem eine zügige Schadensregulierung. Vom Grundsatz her sollten Sie verinnerlichen: Kommen Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nach und unternehmen Sie alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Zeigen Sie den Schaden unverzüglich über uns oder direkt bei Ihrer Versicherung an (ggf. auch Anzeige bei der Polizei), machen Sie Fotos, fertigen Sie eine Liste der zerstörten/beschädigten Gegenstände an und heben Sie diese auf. Holen Sie Angebote zur Schadenbeseitigung ein. Und vergessen Sie schlussendlich bitte nicht: Mit uns haben Sie den richtigen Ansprechpartner und professionellen Ratgeber an Ihrer Seite – gerade auch im Schadensfall.


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