Noch ganz dicht? Fugen im Badezimmer!

Wer haftet bei Nässeschäden?

Hauseigentümer aufgepasst! Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nässeschäden, die aufgrund einer undichten Fuge zwischen Duschwanne und einer angrenzenden Wand entstehen, sind nicht Gegenstand einer Leitungswasser-Versicherung. In vermieteten Objekten kann dieses Urteil sehr viel Ärger verursachen. Und zwar immer dann, wenn der Eigentümer seine Pflicht zur Wartung der Fugen vernachlässigt und auf einen Versicherer trifft, der sich auf den Bundesgerichtshof stützt. Bei uns sind Sie über die Deckungskonzepte grundsätzlich hervorragend abgesichert. Aber Ihre Bekannten auch? Empfehlen Sie uns gerne weiter.


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Die Absicherung ist schon ab dem 6. Lebensjahr möglich!

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Bleiben Sie auf winterlichen Straßen auf der sicheren Seite!

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