Seit 1.1.2022 neue Regeln auf Ski- und Rodelpisten in Italien und Südtirol

Haftpflichtversicherungs-Pflicht, Bußgelder bei zu viel Alkohol und erweitere Helmpflicht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es besteht Versicherungspflicht für alle Skifahrenden auf der Piste
  • alkoholisierte Skifahrer müssen mit hohen Strafen rechnen
  • für Minderjährige besteht erweiterte Helmpflicht

Seit Januar 2022 müssen alle Skifahrer, die einen Skipass kaufen, eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung haben. Diese deckt Schäden oder Verletzungen Dritter ab. Wichtig zu wissen: Skifahrer müssen von ihrer Privat-Haftpflichtversicherung eine schriftliche Bestätigung (separat oder im Rahmen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht) mit dabei haben. Mitversicherte Personen (z. B. Ehe-/Partner oder Kinder) müssen darin namentlich genannt sein.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherungsschutz auf der Piste unterwegs bin? Dann droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 150 EUR und der Entzug des Skipasses.

Wer keine Absicherung hat, kann dies direkt vor Ort nachholen. Es besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Skipass auch eine Tages-Police gegen Gebühr abzuschließen. Auf der Rückseite finden Sie einen Bestätigungsvordruck in deutscher und italienischer Sprache.

 

0,5-Promille-Regel auf der Skipiste
Stark alkoholisierte Skifahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern stellen eine erhöhte Gefahr für alle anderen Skifahrer dar. Mit der neuen Regelung soll mehr Gewicht auf die Eigenverantwortung der Skifahrer gelegt werden. Wer mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, dem drohen Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro.

 

Helmpflicht für Minderjährige ausgeweitet
Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes (CE-zertifiziert) gilt für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre.


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