Online-Banking: Verhaltensregeln für sichere Bankgeschäfte

Mit Hilfe sogenannter Phishing-Mails verschaffen sich Betrüger unerlaubten Zugriff auf sämtliche Passwörter eines PC-Nutzers. Die Finanzdienstleister warnen Ihre Kunden bereits vor den Banking-Trojanern, welche sich mit immer geschickteren Methoden Zugang zu Ihrem Computer verschaffen wollen. Gerade beim Online-Banking kann auf diese Weise ein großer finanzieller Schaden entstehen. Umso wichtiger ist es daher bestimmte Verhaltensregeln für Bankgeschäfte im Internet zu beachten um sich vor solchen Straftätern besser zu schützen.

Grundsätzlich ist eine aktuelle Version des Betriebssystems und Browsers die erste Voraussetzung für ein kontrolliertes Surfen im Internet. Da diese Vorkehrung alleine allerdings nicht genügt um sich vor Cyber-Kriminalität zu schützen, sollten Sie auch das Anti-Virenprogramm Ihres PCs stets auf dem neuesten Stand halten.

Doch in erster Linie steht ein verantwortungsbewusstes und achtsames Nutzungsverhalten im Vordergrund um sich sicher im Internet zu bewegen. Haben Sie den Verdacht eine Phishing-E-Mail erhalten zu haben, öffnen Sie weder darin enthaltene Links noch Anhänge und leiten Sie diese E-Mail auch nicht weiter. Bevor man leichtsinnig auf ominöse Links klickt, kann mit Hilfe der Mouse-Over-Funktion die Zieladresse ermittelt werden. Platziert man den Mauszeiger auf dem Link, so erscheint in der Statusleiste des Mailclients die Adresse der verknüpften Seite. Bei diesen Landingpages handelt es sich meist um nicht https-gesicherte und gefälschte Internetseiten, welche die Banking-Kunden auffordert ihre Passwörter einzugeben. Auch wenn diese Seite der Ihres Finanzdienstleisters zum Verwechseln ähnlich sieht, sollten Sie zum Online-Banking stets den offiziellen Weg über die Adresseingabe im Browser wählen.

Mit dem Passwort sichern Sie Ihren Banking-Zugang vor unbefugtem Zugriff. Diese Passwörter sind so zu wählen, dass sie nicht leicht zu erraten sind. Es empfiehlt sich daher eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu bestimmen. Die Nutzung bekannter Namen und Geburtsdaten gilt es dabei zu vermeiden. Diese Passwörter sind letztlich an einem sicheren Ort aufzubewahren und zu schützen. Dabei wird davon abgeraten die Zugangsdaten auf dem Computer oder Handy zu hinterlegen, da sie dort leicht in die Hände von Unbefugten bzw. Hackern geraten können. Auch nach ausdrücklicher Aufforderung darf das Passwort unter keinen Umständen weitergegeben werden. Unter fadenscheinigen Vorwänden verlangen die Betrüger per E-Mail oder sogar am Telefon die Passwörter der Banking-Kunden. Werden Sie bei solchen Anfragen also hellhörig, da keine Bank jemals eine Geheimzahl (PIN) oder Transaktionsnummer (TAN) auf diese Weise abfragen würde.

Bei der Online-Banking-Nutzung ist außerdem auf eine Kanaltrennung zu achten um vorsätzliche Schäden zu vermeiden, d.h.: die TAN muss auf einem anderen Gerät empfangen werden, als das, auf dem das Internetbanking läuft. Dies ist beispielsweise über das mobileTAN-Verfahren (mTAN) dann  gegeben, wenn sich der Kunde an seinem Computer zum Online-Banking einloggt und die TANs via Mobiltelefon empfängt. Eine weitere Möglichkeit bietet das Sm@rt-Tan-plus-Verfahren. Hierfür stecken Sie Ihre EC-Karte in einen TAN-Generator, welcher über eine optische Schnittstelle im Bildschirm die Überweisungsdaten erhält.

Da es leider trotz Berücksichtigung der vorangegangen Sicherheitsvorkehrungen dennoch zu Betrugsfällen kommen kann, ist es wichtig online mit der notwendigen Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Vorsicht zu handeln. Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Sie Ihr Online-Banking nur zuhause am eigenen Computer nutzen. Behalten Sie Ihre Kontobewegung stets im Blick und melden eventuelle Auffälligkeiten direkt bei Ihrer Bank. Durch das Setzen eines Kontolimits kann der im Falle eines Hacking-Angriffs entstandene Schaden zudem eingegrenzt werden. Um letztlich eine Chance auf Entschädigung durch Ihren Finanzdienstleister zu haben, ist es wichtig die Bank umgehend über auffällige Kontobewegungen zu informieren und bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

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