Alles im Blick: Sehhilfen im Straßenverkehr

Besonders beim Autofahren ist gute Sicht enorm wichtig. Bei Dämmerung und Nacht halbiert sich selbst bei Menschen ohne Sehschwäche die Kontrastempfindlichkeit und Sehschärfe. Trotzdem verzichten viele Menschen mit Sehschwäche auf ihre Brille und gehen damit ein erhöhtes Unfallrisiko ein: sie sind laut Experten viermal häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt als Normalsichtige. Wir haben die wichtigsten Fragen rund um das Thema Sehhilfe im Straßenverkehr für Sie beantwortet.

Muss ich beim Autofahren eine Sehhilfe tragen?

Als Anforderung für sicheres Autofahren im Straßenverkehr sind 70% Sehleistung vorgeschrieben. Die Sehschärfe wird bei einem Sehtest ermittelt, der für die Führerscheinprüfung zwingend erforderlich ist. Wird die vorgeschriebene Sehleistung ohne Sehhilfen nicht erreicht, erfolgt eine augenärztliche Untersuchung sowie ein Vermerk im Führerschein. Dieser Vermerk befindet sich auf der Rückseite des Führerscheins in Zeile 12 unter der Kennziffer 01 und bedeutet, dass eine Sehhilfe ausdrücklich gefordert ist. Dann ist das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen beim Autofahren Pflicht!


Was passiert, wenn ich beim Nichttragen der Sehhilfe erwischt werde bzw. einen Unfall verursache?

Das Nichttragen der Sehhilfe wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet. Nicht zu vernachlässigen ist bei schlechter Sicht auch das Risiko für den Fahrer selbst und alle andere Verkehrsteilnehmer. Wird ein Autounfall beim Tragen ohne Sehhilfe verursacht kann das als vorsätzliches Verhalten gewertet werden. Somit wäre der Bestand einer Straftat erfüllen, was ein Fahrverbot nach sich ziehen kann. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der Übernahme der Schäden durch die Versicherung, da das Nichttragen der Sehhilfe als grob fahrlässig gilt. So kann sich die Kasko-Versicherung beispielsweise weigern den entstandenen Schaden zu bezahlen bzw. die Haftpflichtversicherung den Versicherten regresspflichtig machen.


Muss ich meine Sehstärke regelmäßig überprüfen lassen?

Vorschriften zur regelmäßigen Prüfung der Sehstärke gibt es keine. Sobald sich aber Anzeichen wie Schwierigkeiten beim Lesen, verschwommene Bilder in der Ferne, trockene Augen oder Kopfschmerzen einstellen ist ein Sehtest sinnvoll.


Muss ich eine Sehhilfe im Führerschein nachtragen lassen bzw. kann sie im Nachhinein aus dem Führerschein entfernt werden?

Fehlsichtigkeiten müssen von Privatpersonen im Nachhinein nicht im Führerschein eingetragen werden, das gilt nur für Berufsfahrer wie Taxi- oder LKW-Fahrer.
Soll der Vermerk über eine Sehhilfe aus dem Führerschein gestrichen werden, beispielsweise nach einer Laser-OP, muss ein augenärztliches Gutachten vorgelegt werden (Kostenpunkt ca. 90 Euro). Ein einfacher Sehtest reicht seit Januar diesen Jahres für eine Löschung nicht mehr aus. Zusätzlich werden 28 Euro Gebühren für einen neuen Führerschein fällig.


Versichern und sparen!

Eine Brillenversicherung ist eine gute Investition für alle Brillen- aber auch Kontaktlinsenträger. Diese private Zusatzversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für eine neue Sehhilfe. Der genaue Anteil bzw. die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Tarif und Versicherer. Gerne beraten wie Sie dazu. Kontaktieren Sie uns einfach!


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