Das ändert sich in der Pflegeversicherung für Sie
Aufgrund des PSG II gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern sogenannte Pflegegrade (PG) mit weitreichenden Änderungen, Vorteilen, aber auch einigen Nachteilen für die Versicherten:
- Beim neuen Begutachtungssystem spielt der pflegerische Zeitfaktor für den Grad der Pflegebedürftigkeit keine bzw. eine untergeordnete Rolle
- Pflegegrad 1 löst für Patienten, die bisher die Grundbedingungen für die alte Pflegestufe 0 nicht erfüllt haben, evtl. jetzt einen Leistungsanspruch aus – somit frühere Leistung als zuvor
- Demenz ist nun ein Pflegebegriff (PG 2)
- Leistungen für ambulante Pflege werden teils deutlich erhöht
- Eigenanteil bei stationärer Pflege für PG 2 bis PG 5 wurde vereinheitlicht
- Bereits Pflegebedürftige wurden ohne Schlechterstellung in die neuen PG überführt
- Leistungen für stationäre Pflege in PG 2 und PG 3 werden teils deutlich gesenkt
- Der einheitliche Eigenanteil bezieht sich auf die Pflege- und nicht auf Heimkosten (Kosten für stationäre Unterkunft, stationäre Verpflegung, Investitionskostenpauschale, Ausbildungsumlage)
AMBULANTE | LEISTUNGEN | STATIONÄRE | LEISTUNGEN | |
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Teilstat. Pflege | Vollstat. Pflege |
1 | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR | 0 EUR |
2 | 316 EUR | 698 EUR | 698 EUR | 770 EUR |
3 | 545 EUR | 1.298 EUR | 1.298 EUR | 1.262 EUR |
4 | 728 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.775 EUR |
5 | 901 EUR | 1.995 EUR | 1.995 EUR | 2.005 EUR |
Quelle Tabelle: PKV-Verband
Falls der Eigenanteil an den Pflegekosten für in 2016 bereits stationär Pflegebedürftige höher wäre als der bisherige Eigenanteil, übernimmt die Pflegekasse die Differenz. Für neue stationäre Pflegefälle bleibt die Frage: wer übernimmt die Differenzkosten? Leider haben viele Heime schon die Heimkosten erhöht.
Durch das PSG II werden viele Menschen bzgl. Leistungsverbesserung profitieren, aber eben auch nicht alle! Eines bleibt unverändert: die Pflegepflichtversicherung ist eine Teilkasko- und keine Vollkaskoversicherung! Wer sich oder seine Angehörigen individuell und nach Wunsch pflegen lassen möchte, oder durch erweiterte ambulante Pflegeleistungen eines Pflegedienstes Angehörige von der Pflege entlasten möchte, kommt an einer zusätzlichen Absicherung nicht vorbei. Ob für Sie die Pflegetagegeld-, die Pflegerentenversicherung oder eine andere Lösung in Frage kommt und wie hoch Ihr Pflegekostenbedarf ist, klären wir gerne persönlich!