Fahrrad im Urlaub versichert?
Besonders vor dem Urlaub stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz der eigenen (E-)Bikes. Grundsätzlich gehören Fahrräder zum Hausrat und sind somit auch über die Hausratversicherung abgesichert. Dies betrifft dann allerdings auch nur die vereinbarten Gefahren aus diesem Vertrag, im Regelfall also Schäden aufgrund von Feuer, Sturm, Hagel, Raub oder Einbruchdiebstahl. Einige leistungsstarke Tarife bieten noch ergänzend eine Erweiterung auf den Diebstahl von Fahrrädern an. Dieser Schutz gilt normalerweise zwar weltweit, geht jedoch mit gewissen zeitlichen Begrenzungen sowie bestimmten maximalen Versicherungssummen einher. Hier kann sich eine separate Fahrradversicherung anbieten, die sich nicht nur für höherwertige Fahrräder/Pedelecs eignet, sondern den Versicherungsschutz sinnvoll auf Gefahren wie z.B. Vandalismus, Fall- und Sturzschäden, Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und vieles mehr erweitert. Wir beraten Sie gerne schon vor dem Kauf, aber auch zu bereits vorhandenen Rädern.