Photovoltaikanlagenversicherung
Photovoltaikanlagen erfreuen sich aus vielen Gründen ungebremster Beliebtheit. Grundsätzlich können Photovoltaikanlagen oft in den Gebäudeversicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Die Anlage genießt dann Versicherungsschutz für die vereinbarten, versicherten Gefahren des Gebäudevertrages, z.B. Feuer und Sturm. Wer jedoch etwas mehr Versicherungsschutz genießen möchte, der sollte über die Absicherung über eine Photovoltaikanlagenversicherung nachdenken. Abgesichert wären hier z. B. unvorhergesehene Schäden durch:
- Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
- Wasser und Feuchtigkeit
- Tierverbiss
- Vorsatz Dritter
- Eisgang und Schneedruck u. v. m.
Weiterhin können Nutzungsausfall, Kosten wie Bewegungs und Schutzkosten sowie Kosten für Bergung und Luftfracht abgesichert werden. Wir beraten Sie gerne!