Absicherung Beamtenanwärter
Wer eine Laufbahn als Beamter einschlägt, sollte vor allem zu Beginn seiner Karriere einige Besonderheiten beachten. Beamte unterliegen keiner Sozialversicherungspflicht, sondern erhalten für die Krankheitskosten die sogenannte Beihilfe. Beamte mit max. einem Kind erhalten beispielsweise 50 % Beihilfe und müssen die anderen 50 % über eine beihilfekonforme Krankenvollversicherung absichern. Ausnahmen gibt es im „uniformierten Bereich“, dort ist man oft über die sogenannte freie Heilfürsorge staatlich abgesichert. Da dieser Schutz nur für die aktive Zeit gewährt wird, benötigen diese Personen i. d. R. eine Anwartschaft (Sicherung des Gesundheitszustandes und ggfs. des Eintrittsalters) für die zur Pensionierung notwendige beihilfekonforme Krankenversicherung! Auch für die spätere Pension oder die Absicherung bei Dienstunfähigkeit sorgt der Dienstherr. Es gilt jedoch zu beachten, dass während der Zeit als Dienstanfänger nur ein rudimentärer Schutz bei Dienstunfähigkeit besteht und die Lücke privat über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert werden sollte. Auch das durch die Verbeamtung entstehende Diensthaftpflichtrisiko ist privat abzusichern. Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz dazu!