Pflegezusatzversicherung ohne Beitragssteigerung
Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, sondern höchstens eine Teilkaskoabdeckung der Pflegekosten bei ambulanter oder stationärer Pflege. Da der Beitrag prozentual vom Lohn berechnet wird, können die Leistungen auch nicht 100 % abdecken, dafür müsste der Beitrag drastisch steigen. Was also tun, für den Fall der Fälle? Im schlimmsten Fall und ohne finanzielle Puffer droht evtl. der Verkauf des Eigenheims. Genau hierfür gibt es die Pflegezusatzversicherung, welche nach Pflegegrad die gewünschte Leistung monatlich auszahlt. Es gibt hierzu zwei Varianten: Pflegetagegeld/-kostentarife nach Art der Krankenversicherung sowie Pflegerenten nach Art der Lebensversicherung. Pflegerenten haben den Vorteil, dass zum einen ein Kapitalerhalt über einen Rückkaufswert vorhanden ist und zum anderen der Beitrag nicht angepasst werden kann. Man spricht deshalb auch vom „Königsweg“ der Absicherung der Pflegekosten. Durch den Kapitalerhalt ist der Beitrag aber deutlich höher als bei einer Pflegetagegeldversicherung. Bei Letzterer gibt es keinen Kapitalerhalt, da es sich um eine reine Risikoversicherung handelt. Bei einer Pflegerente kann auch die Zahlung im Leistungsfall dynamisiert werden. D. h., die Monatsrente passt sich damit auch der Inflation und somit steigenden Kosten an. Wenden Sie sich gerne an uns!