Versicherungsschutz bei Grillunfällen
Was gibt es im Sommer Schöneres, als den Tag mit einem gemütlichen Grillabend ausklingen zu lassen? Ob klassische Bratwurst, Fleisch, Fisch, vegetarische oder vegane Alternativen: Neben dem Genuss ist es wichtig, auch auf die Sicherheit beim Grillen zu achten. Denn schnell können sich durch unachtsame Momente kleinere und größere Unfälle ereignen. Verbrannte Gartenmöbel oder Verletzungen sind häufig die Folge von unsachgemäßer Nutzung von Grillgeräten oder Brennstoffen. Umso wichtiger ist es, dass die Grillfans im Ernstfall ausreichend abgesichert sind.
Welche Versicherung zahlt nach einem Grillunfall?
Nachdem ein Schaden entstanden ist, stellt sich im Anschluss häufig die Frage, wer für die Kosten aufkommt und ob ein Versicherungsschutz besteht. Pauschal kann dies nicht beantwortet werden. Vielmehr ist entscheidend, welcher Art von Schaden vorliegt und warum sich der Unfall ereignet hat. Generell muss geklärt werden, welche Personen verletzt und welches Mobiliar beschädigt wurde. Je nach Antwort leistet die private Unfallversicherung, die private Haftpflichtversicherung oder die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung.
Private Haftpflichtversicherung
Ob Gas- oder Holzkohlegrill, bei unsachgemäßem Umgang kann es trotz allgemeiner Warnhinweise zum Schadensfall kommen. Verletzt man dabei eine andere Person schwerwiegend oder beschädigt deren Besitz, wie beispielsweise eine Markise, greift die Privathaftpflichtversicherung, solange die Person nicht im selben familiären Haushalt lebt. Kinder, die sich noch in Ausbildung oder Studium befinden, sind oft weiterhin über die Eltern privat haftpflichtversichert.
Hausrat- und Gebäudeversicherung
Kippt man selbst versehentlich den Grill um, können schnell Gartenmöbel oder andere Hausratsgegenstände in Brand geraten. In diesem Fall kommt die Hausratversicherung dafür auf. Durch die „Außenversicherungsklausel“ deckt die Hausratversicherung auch einen Brandschaden ab, der außerhalb des eigenen Grundstücks, beispielsweise am Badesee, entstanden ist. Wer ein stolzer Besitzer eines Weber Grills, Napoleon Grills oder eines anderen Luxusmodells ist, sollte zusätzlich unbedingt darauf achten, dass die Hausratversicherung auch Diebstahl sowie Sturm- und Hagelschäden am wertvollen Lieblingsstück abdeckt. Denn bei Schäden an den teuren Geräten können schnell hohe Summen für Reparaturen oder einen Ersatz notwendig werden.
Wenn allerdings durch Funkenflug Schäden am Gebäude entstehen, dann ist es wichtig, über eine Gebäudeversicherung zu verfügen. Bei Brandschäden übernimmt diese die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus.
Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung springt wiederum ein, wenn man sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet. Durch die gesundheitlichen Folgen eines Grillunfalls wird nicht nur die Lebensqualität eingeschränkt, sondern es entstehen auch erhebliche Kosten. Eine Unfallversicherung zahlt in diesem Fall einen vertraglich vereinbarten Betrag, entsprechend dem erlittenen Invaliditätsgrad und der vereinbarten Invaliditätssumme. Mit dieser Summe können zum Beispiel Hilfsmittel oder benötigte Umbauten am Haus finanziert werden.
Sollte nach Unfällen das Aussehen in Mitleidenschaft gezogen werden, dann können kosmetische Operationen notwendig sein. Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Police der Unfallversicherung auch kosmetische Operationen abdeckt.
Bei grober Fahrlässigkeit zahlt nicht jede Versicherung
Wird der Grillunfall grob fahrlässig verursacht, beispielsweise wenn in der Nähe der Wohnung der Holzkohlegrill angezündet wird und längere Zeit unbeaufsichtigt bleibt, kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Wer das vermeiden will, muss den Versicherungsschutz um eine Klausel erweitern, die meist unter dem Punkt „Grobe Fahrlässigkeit“ erfasst wird. Enthält die Police diese Klausel, verzichtet der Versicherer darauf, nach den Ursachen für den Unfall zu fragen und kürzt die Versicherungsleistung auch dann nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Jedes Jahr passieren unzählige Unfälle beim Grillen. Dabei bergen die verschiedenen Grillgeräte – Elektro-, Holzkohle- und Gasgrills unterschiedliche Gefahrenquellen. Mit dem Abschluss einer Versicherung wähnen sich viele Versicherte in Sicherheit, was das jeweilige Risiko angeht. Doch das ist nicht immer und sofort der Fall. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungspolicen und die Aktualisierung des Versicherungsschutzes können sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass man angemessen abgesichert ist.