Versicherung für Wärmepumpen

Das Verbrennen von Öl, Gas oder Holz zur Energiegewinnung ist nicht mehr zeitgemäß. Alternative Energien liegen auch bei den Neubauten im Trend. Wer mit einer Wärmepumpe heizt und somit auf einen Öl- oder Gaskessel verzichtet, kann nicht nur seinen CO2-Fußabdruck deutlich verringern, sondern schont auch seinen Geldbeutel. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Einbau von Wärmepumpen in Neubauten inzwischen Standard ist. Auch bei der Modernisierung von Bestandsimmobilien ist das umweltfreundliche Heizsystem weiter auf dem Vormarsch.

Welche Versicherung für die Wärmepumpe?

Das Zeichen für die Umwelt bedeutet für viele Hausbesitzer eine große Investition. Aber kann die Heizungsanlage mit ihren verschiedenen Komponenten eigentlich versichert werden?

Eine Wärmepumpenanlage ist als Gebäudebestandteil bzw. Zubehör in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Damit genießt die Anlage Versicherungsschutz gegen die im Versicherungsvertrag ausgewählten versicherten Gefahren und Klauseln.

Sind Wärmepumpen über die Wohngebäudeversicherung ausreichend abgesichert?

Worauf Besitzer einer Wärmepumpe bei der Wahl der Wohngebäudeversicherung besonders achten sollten, möchten wir anhand von Schadensfällen aus der Praxis kurz aufzeigen.

Bruchschäden an Rohren der Wärmepumpenanlage:

Sollte eine Leitung der Wärmepumpe im Erdreich „brechen“ (z.B. durch Materialermüdung, Korrosion oder mechanische Einwirkung) und eine Reparatur notwendig sein, so ist dies in modernen Bedingungen über die versicherte Gefahr Leitungswasser mitversichert. Auch der Austritt der wärmetragenden Flüssigkeiten ist Leitungswasser gleichstellt und etwaige notwendige Kosten für eine Trocknung werden übernommen.

Egal ob Sommer- oder Wintergewitter – beide können einen Überspannungsschaden an der Elektronik der Wärmepumpe verursachen. Dies kann teuer werden. Bei der Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur der direkte Blitzschlag auf das versicherte Gebäude/Grundstück mitversichert ist, sondern generell Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an versicherten Sachen als mitversichert gelten. Nämlich auch dann, wenn der Blitz in der Nähe einschlägt und eben nicht direkt.

Leider gibt es immer wieder Fälle von Vandalismus, bei denen Wärmepumpenanlagen mit Spraydosen oder Farbstiften beschmiert werden. Manchmal werden sogar gezielt Stöckchen in den Ventilator geschoben, um diesen zu stoppen. Neben dem Ärger über die Tat selbst kann Ernüchterung folgen, wenn man nicht explizit Schäden aufgrund böswilliger Beschädigungen (Vandalismus) in seinem Wohngebäudeversicherungsvertrag beinhaltet hat.

In jüngster Zeit ist die Nachfrage nach Wärmepumpen stark gestiegen. Damit verbunden sind steigende Gerätepreise und lange Lieferzeiten. So kommt es auch zu vermehrten Diebstählen von Wärmepumpen. Dabei gehen die Diebe in der Regel skrupellos vor und hinterlassen einen nicht zu unterschätzenden Schaden.

Um hier nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte die Wohngebäudeversicherung eine Klausel für einfachen Diebstahl von versicherten Sachen beinhalten. Wir empfehlen hier eine Summe von 10.000 Euro.

Eine Allgefahrenversicherung kann nicht nur für Wärmepumpen sinnvoll sein

Moderne Premiumtarife der Wohngebäudeversicherung können die oben genannten Schadensfälle bereits sehr gut abdecken. Wer aber noch ein Stückchen mehr Sicherheit haben möchte, kann eine technische Versicherung für Anlagen der regenerativen Energiegewinnung ins Auge fassen. Gerade für Haushalte, bei denen sich zur Wärmepumpe auch eine Photovoltaikanlage mit Speicher, ein Blockheizkraftwerk oder Solarthermie gesellen, ist dies überlegenswert. Es handelt sich hierbei um eine Allgefahrenversicherung, die auch für Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen sowie bei Konstruktions- und Materialfehlern leistet.

Versichern Sie mit unserer Unterstützung Ihre Wärmepumpe und heizen Sie im Winter beruhigt ein

Da Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen heute “Standard” sind, ist es für uns als Versicherungsmakler selbstverständlich, dass die Gebäudeversicherung entsprechend „mithält“ und Sie sich nicht um einzelne der oben genannten Punkte separat kümmern brauchen.


Sprechen Sie uns an, wir überprüfen gerne Ihren vorhandenen Versicherungsschutz.

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