Junge Lösungen für die Altersvorsorge von Selbstständigen
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist sie bereits enthalten: die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Zwar ist die Thematik wegen der brisanten Weltlage etwas in den Hintergrund gerückt, aber von einer Umsetzung kann ab dem Jahr 2024 ausgegangen werden.
Darum geht es
Viele Selbstständige sind bis heute nicht rentenversicherungspflichtig und haben zu wenig für ihr Alter vorgesorgt. Durch eine Pflichtversicherung soll sich das ändern. Bisherige Entwürfe sehen vor, dass jeder neue Selbstständige davon betroffen sein wird und eine passende Vorsorge mit einer Frist von zwei Jahren vorzeigen muss. Die gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV, ist eine Möglichkeit. Allerdings gehen bei diesem Modell ab 2025 sehr viele Menschen in Rente. Spätestens dann muss damit gerechnet werden, dass das jetzige Rentenniveau nur noch mit einer Steigerung der Beiträge gehalten werden kann. Ein großer Vorteil bleibt selbstverständlich die fehlende Gesundheitsprüfung hinsichtlich der Hinterbliebenenrente. Neben der GRV können aber auch voraussichtlich Versicherungsprodukte abgeschlossen werden, die GRV-analoge Eigenschaften haben.
Basisrente als Alternative
Ein solches Produkt ist die Basisrente. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente, die auf einem Umlageverfahren fußt, ist die Basisrente kapitalgedeckt. Eine kapitalmarktorientierte Variante macht ab 20 Jahre Laufzeit den größten Sinn – am Ende der Laufzeit können die eingezahlten Beiträge bis zu 90 Prozent garantiert werden. Wer auf die die Beitragsgarantie verzichtet, vergrößert jedoch die Chancen auf eine hohe Rendite deutlich. Eine Hinterbliebenenrente kann optional natürlich ebenso miteingeschlossen werden.
Sprechen Sie uns rechtzeitig an! Je früher Sie abschließen, desto besser für Sie!