Berufsgenossenschaft: Regress bei Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall mit Personenschaden ist für die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oft teuer. Deshalb untersucht sie im Schadensfall ganz genau, ob alle geltenden Sicherheitsvorschriften im betroffenen Unternehmen eingehalten wurden. Falls Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann die Berufsgenossenschaft vom Unternehmen die entstandenen Kosten verlangen. Prüfen Sie Ihre Betriebshaftpflicht daher unbedingt auf Deckungslücken! Nicht in jeder Police ist der BG-Regress mitversichert. In unseren Konzepten ist der Schutz per se vorhanden, sowohl im Rahmen der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen als auch bei der Befriedigung gerechtfertigter Ansprüche. Selbst Gerichtskosten werden erstattet. Vorsatz ist jedoch, wie üblich, bei jedem Konzept und jedem Versicherer ausgeschlossen.