Wildunfälle: Richtiges Verhalten und welche Versicherung Sie brauchen
Wie hoch ist die Unfallquote durch Wild?
In 2019 wurde die bis dato höchste Wildunfallzahl von Kfz-Versicherungen registriert: 295.000 Wildunfälle. Das bedeutet, dass jeden Tag knapp 800 Pkw mit Wildschweinen, Hirschen oder Rehen zusammen. (In die Zählung fallen natürlich nur die rein, die auch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung haben.)
Bin ich nur im Frühling und Herbst vor einem Wildunfall gefährdet?
Nein, nicht nur im Frühjahr und Herbst. Man muss das ganze Jahr mit Vorsicht hinsichtlich kreuzendem Wild auf der Straße unterwegs sein. Insbesondere in der Dämmerung und nachts müssen Autofahrer mit Wildwechsel rechnen. Sehen sie Warnschilder vor Wildwechsel, sollten sie ihre Fahrweise der Situation anpassen. Vor allem am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten sie in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern und vorausschauend fahren.
Aber in der Tat ist statistisch betrachtet die registrieren Versicherungen vor allem im Frühjahr und im Herbst ein erhöhtes Unfallrisiko. Besonders groß ist die Gefahr eines Wildunfalls in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember.
Was muss ich tun, wenn ich am Straßenrand Wild sehe?
Es keine gute Idee, das Wild mit dem Fernlicht zu blenden. Das Blenden verwirrt die Tiere nur, sie verlieren die Orientierung und laufen manchmal instinktiv auf die Lichtquelle zu. Sinnvoller ist es, Wildtiere durch Hupen zu verscheuchen.
Sollten Fahrer versuchen, durch Ausweichmanöver einen Unfall zu vermeiden?
Ausweichmanöver sind definitiv keine sichere Angelegenheit. Gerade bei höherer Geschwindigkeit müssen Fahrer sehr aufpassen, dass sie beim Ausweichen nicht mit einem anderen Auto oder einem Baum kollidieren oder im Straßengraben landen. Meistens birgt die Kollision mit dem Wildtier geringere Gefahr als das Ausweichen. Klar ist aber auch: Es kann Situationen geben, in denen das Ausweichen unumgänglich oder vielleicht zumindest die bessere Handlungsalternative ist.
Nach dem Unfall liegt ein Wildtier verletzt auf der Straße. Soll ich das Tier von der Straße schaffen – auch zur Sicherheit nachfolgender Autofahrer?
Nein, wurde das Wild bei der Kollision verletzt oder getötet, sollten man es nicht berühren – unter anderem wegen möglicher Tollwutgefahr. Hierfür sind Förster bzw. Jagdpächter zuständig.
Ich habe einen Wildunfall-Schaden. Wie wird dieser reguliert?
Schäden am eigenen Auto, die durch sogenanntes Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, übernimmt die Teilkaskoversicherung. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden ebenfalls ersetzt. Denn die Leistungen der Teilkasko sind immer auch in einer Vollkaskoversicherung enthalten.
Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Wildschaden aus eigener Tasche bezahlen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Sachschäden an fremden Fahrzeugen, wenn man einen Unfall verursacht hat. Gleiches gilt für Personenschäden.
Was ist bzgl. einer zügigen Regulierung des Schadens durch meine Versicherung zu beachten?
Nach dem Unfall sollten Autofahrer ihre Versicherung zeitnah kontaktieren. Das sollte auf jeden Fall geschehen, bevor irgendwelche Reparaturen am Auto vorgenommen werden. Damit der Schaden schnell reguliert werden kann, ist vor allem die Wildunfallbescheinigung der Polizei, des Försters oder Jagdpächters wichtig. Zudem sind Fotos vom Unfallort, vom angefahrenen Tier und vom Auto hilfreich.
Was ist, wenn ich dem Wild ausgewichen bin und im Graben gelandet bin, zahlt die Versicherung?
Das kommt darauf an: Für die Leistung der Teilkasko ist entscheidend, ob es tatsächlich einen Wildwechsel mit Haarwild gab und der Fahrer deshalb ausgewichen ist. Hier ist der Fahrer gegenüber seiner Versicherung in der Beweispflicht. Dem Versichertem steht in diesem Fall ein sogenannter erweiterter Aufwendungsersatz zu. In dieser Situation sollten Autofahrer sich z.B. kundig machen, ob es frische Wildspuren gibt, entweder beim Jäger oder gleich selbst fotografieren.
Über die Teilkasko sind Schäden durch Haarwild versichert. Wie sieht es bei Zusammenstößen mit anderen Tieren aus?
Unter Haarwild sind lt. Bundesjagdgesetz folgende Tiere gelistet: Dam- und Rotwild (Hirsche, Rehe), Wildschweine, Füchse, Luchse, Wildkaninchen, Marder sowie Feld- und Schneehasen. Unfälle mit diesen Tieren werden standardmäßig von der Teilkasko ersetzt. Ein Zusammenstoß mit einem Wolf wäre demnach aber z. B. nicht abgedeckt.
Einige Kfz-Versicherungen haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren Tieren ausgeweitet. Die Kfz-Teilkaskoversicherung leistet in diesem Fall zum Beispiel auch bei Schäden durch andere Wirbeltiere wie etwa Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen. Manche Versicherungen gehen noch einen Schritt weiter und weiten den Versicherungsschutz auf Tiere aller Art aus. Wenn also „Tiere aller Art“ im Versicherungsvertrag aufgenommen sind, dann wäre auch der Unfall mit dem Wolf versichert.