Moped-Saison 2021: Blaues Versicherungskennzeichen
Startschuss für die neue Saison: Dieses Jahr "fährt man BLAU".
Ab dem 1. März 2021 verlieren die schwarzen Kennzeichen vom letzten Jahr automatisch ihre Gültigkeit. Wer noch mit schwarzem statt blauem Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar! Die Farbe zeigt also die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens an!
Welche Fahrzeuge müssen versichert werden?
- Kleinkrafträder wie Roller, Mofas und Mopeds mit max. 50 Kubikzentimeter Hubraum und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Elektrofahrräder ("E-Bikes") mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
- Quads und Trikes mit Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und max. 50 Kubikzentimeter Hubraum
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Die Versicherungskennzeichen sind immer bis Ende Februar des darauffolgendes Jahres gültig. Der Versicherungsschutz beginnt ab Abschluss des Versicherungsvertrages. Schließt man also den Vertrag nicht gleich im März sondern erst im Laufe des Jahres ab, reduziert sich die Versicherungsprämie entsprechend.
Das Versicherungskennzeichen läuft automatisch aus. Es ist keine Kündigung notwendig. Als Versicherungsnachweis dienen das Kennzeichen und der Versicherungsschein.
Was leistet die Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung ist zwingend notwendig, da es sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt. Diese übernimmt den gesetzlichen Schadensersatzanspruch eines Dritten, der durch den Gebrauch des eigenen Fahrzeugs geschädigt wurde. Zudem wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.
Wichtig bei der Haftpflichtversicherung sind ausreichende Deckungssummen. Denn besonders bei Personenschäden können schnell hohe Summen entstehen. Unsere Empfehlung liegt bei grundsätzlich bei einer Deckungssumme von pauschal 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Was leistet die Teilkaskoversicherung?
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, welche für Schäden Dritter aufkommt, ersetzt die Teilkaskoversicherung Schäden am eigenen Moped, für die in der Regel niemand haftbar gemacht werden kann. Dies wären z.B. Diebstahl sowie Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild.
Welche Versicherungen machen zusätzlich noch Sinn?
Über eine private Unfallversicherung sollte grundsätzlich jeder nachdenken. Bei einem Unfall mit dem Moped während der Freizeit besteht z. B. auch nur Schutz über eine private Unfallversicherung. Im Rahmen einer Unfallversicherung sind die versicherten Personen zu den vereinbarten Summen gegen unvorhergesehene Unfallereignisse versichert.
Auch eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist ratsam, da diese Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen bietet. Zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten wird oft anwaltliche Unterstützung hinzugezogen und nicht selten steht man sich vor Gericht gegenüber. Dies kann schnell teuer werden. Neben Anwaltshonorar und Gerichtskosten können auch noch Kosten für Sachverständige, Gutachter und Zeugen anfallen. Wer auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben möchte, benötigt eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung.
Wo bekomme ich das Versicherungskennzeichen?
Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie sich dieses einfach und bequem online über unseren Online-Rechner Moped-/Rollerversicherung bestellen. Es wird Ihnen direkt nach Hause geschickt.