Ein Prosit dem Versicherungsschutz!
Wer vernünftig ist, lässt sein Auto nach dem Genuss von Alkohol lieber stehen. Denn auch, wenn Sie nicht selbst einen Autounfall verursachen, so tragen Sie in vielen Fällen als Geschädigter eine Teilschuld, sollten Sie Restalkohol im Blut haben. Neben diesen Einschränkungen im Versicherungsschutz können letztlich sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Doch die schneeglatten Straßen können auch zu Fuß schnell zu einer Rutschpartie werden. Auf dem Heimweg auf eine Eisplatte getreten, und schon ist es passiert: Sie fallen auf den Hinterkopf. Im Krankenhaus wird schließlich ein Blutgerinsel im Kopf festgestellt – im schlimmsten Fall eine sehr schwerwiegende Diagnose. Egal, ob Sie „nur“ für sich selbst oder als Hauptversorger einer Familie funktionieren müssen, der Einkommensausfall aufgrund des Unfalls kann Sie vor große finanzielle Probleme stellen. Fraglich ist in solchen Fällen, ob Ihnen Ihre Unfallversicherung dann noch beisteht. Manche Unfallversicherungen verweigern den Schutz bei Schäden im Zusammenhang mit Alkoholgenuss. In unseren hochwertigen Unfall-Konzepten sind deshalb Erweiterungen vereinbart, die auch unter diesen unglücklichen Umständen eine Versicherungsleistung möglich machen. Neben der wichtigen Zahlung bei einer dauernden Gesundheitsbeeinträchtigung beinhalten gute Produkte außerdem weitere Leistungen, wie z. B. das Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen.
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