Bauleistungsversicherung
Der Versicherungsumfang beinhaltet dabei Entschädigungsleistungen für unvorhersehbare Schäden wie z. B.:
- Höhere Gewalt und Elementarereignisse
- Ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Regen, Überflutung, Hagel oder Sturm
- Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern
- Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
- Mutwillige Zerstörung durch Dritte bzw. Vandalismus
- Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenständen
Die Entschädigungsleistung deckt die notwendigen Material- und Arbeitskosten, um Schäden vor Ort aufzuräumen und den Bauzustand vor Schadeneintritt wiederherzustellen. Im Falle einer Selbstbeteiligung tragen Sie Kosten bis zur Selbstbehalt selbst, den Rest übernimmt die Versicherung.
In einer Bauleistungsversicherung können alle Bauleistungen, auch Eigenleistungen, alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile wie Türen und Fenster sowie Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen versichert werden.
Nicht versichert hingegen sind:
- Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
- Baugeräte und Handwerkszeug
- Grundstücks- und Erschließungskosten
- Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren
- Reine Leistungsmängel (Bau-Pfusch)
- Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien
- Jahreszeitenübliche Schäden durch normale Witterungseinflüsse
Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers sind ebenso ausgeschlossen. Die Versicherungssumme für Ihre Bauleistungsversicherung wird aus der Summe aller Herstellungskosten des Gebäudes inklusive der Baustoffe und Bauteile errechnet. Dazu zählen auch Außenanlagen sowie wesentliche Bestandteile einbaufähiger Einrichtungsgegenstände. Für die Berechnung werden alle Bauleistungslieferungen berücksichtigt – auch Ihre eventuelle Eigenleistung als Bauherr.
Die Bauleistungsversicherung endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei Jahre nach Vertragsbeginn. Egal, ob Sie nun schon nach 9 Monaten oder erst nach 24 Monaten mit Ihrem Neubau fertig sind, es bleibt bei der vom Versicherer angebotenen Prämie. Während der ersten zwei Jahre hat die Bauzeit also keinen weiteren Einfluss auf die Höhe der Bauleistungsprämie. Lediglich die Veränderung der tatsächlichen Baukosten im Vergleich zur beantragten vorläufigen Versicherungssumme bewirkt eine entsprechende Erhöhung oder Minderung des Einmalbeitrags. Dauert Ihr Hausbau länger, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren Versicherer, um Ihren Vertrag zu verlängern.
Wir helfen Ihnen gerne, Ihr Bauvorhaben von Anfang an vernünftig abzusichern, damit Sie sich auf die eigenen vier Wände freuen können!