Warnwestenpflicht ab Juli 2014
Nach dem Vorbild anderer europäischer Länder hat nun auch Deutschland die Warnwestenpflicht gesetzlich eingeführt. Bislang galt die Regelung nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Nun betrifft sie alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen.
Die ab sofort geforderten Westen müssen der EU-Norm DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen und über reflektierende Streifen verfügen. Lediglich die Farben rot, gelb oder orange sind nunmehr erlaubt. Die Westen können im Kfz-Fachhandel, an Tankstellen und in Baumärkten ab ca. fünf Euro pro Stück erworben werden.
Im Fall einer Panne oder eines Unfalls muss die Weste bereits beim Verlassen des Fahrzeugs getragen werden, um für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu sein. Damit die Warnweste schnell griffbereit ist, sollte diese am besten im Innenraum in der Nähe des Fahrersitzes deponiert werden, beispielsweise im Handschuhfach oder unter dem Sitz. Auch wenn nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben ist, empfiehlt der TÜV Nord für alle Fahrzeuginsassen eine eigene Warnweste mitzuführen.
Im Ausland gelten unterschiedliche Regelungen zur Warnwestenpflicht, weshalb sich Reisende bereits vor dem Urlaubsantritt über die jeweilige Pflicht informieren sollten. So muss in einigen Ländern bei einem Pannenfall die Warnweste nur beim Verlassen des Fahrzeuges getragen, teilweise aber auch grundsätzlich während der Fahrt mitgeführt werden oder für jeden Insassen verpflichtend eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden sein.
Je nach Land liegen die Bußgelder laut ADAC zwischen 14 und 600 Euro. Die Höhe der Bußgelder in Deutschland sind im Fall eines Verstoßes noch nicht endgültig festgelegt.
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