Die Basis-Rente für Unternehmer & Selbstständige
Unternehmenserfolg in Altersversorgung umsetzen und dabei Steuern sparen!
Was müssen Sie grundsätzlich zur Basis-Rente wissen?
Die Rürup- oder Basisrente zählt seit 2005 zur privaten geförderten Altersvorsorge. Sie soll Vergleichbares leisten wie die gesetzliche Rentenversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke. Ursprünglich war sie dazu gedacht, eine Basisversorgung für Selbständige zu ermöglichen, die in der Ansparphase gefördert wird.
Da die Rürup-Rente wie die Versorgung der gesetzlichen Rente gehandhabt wird, sind einige Dinge zu beachten:
Wie ist die Vererbung im Todesfall geregelt?
Es kann eine Todesfall-Leistung vor und nach Rentenbeginn vereinbart werden, die allerdings nur für Ehegatten und kindergeldfähige Kinder bis max. 25 gilt. Eine Witwenrente muss nicht vereinbart werden. Manche Anbieter bieten auch eine "Beitragsrückgewährpolice" (z. B. Allianz, Volkswohl Bund) an, wo im Todesfall die Beitragssumme an frei Hinterbliebene ausgezahlt werden kann. Eine andere Lösung wäre für einen Teil des Beitrages eine Risikolebensversicherung abzuschließen, die ebenfalls frei vererbt werden kann. Der Beitragsanteil für diese Zusatzabsicherung ist allerdings steuerlich nicht abzugsfähig!
Ist die Rürup-Rente kapitalisierbar?
Analog der Dt Rentenversicherung kann man den Rürup-Vertrag leider nicht abrufen – auch nicht teilweise, er dient ausschließlich der Verrentung.
Ist die Rürup-Rente beleihbar?
Daher kann ein Rürup-Vertrag auch nicht beliehen werden, eine Verwertung wäre im Fall der Fälle nicht möglich. Auf der anderen Seite ist der Rürup-Vertrag vor Insolvenz geschützt.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Beiträge werden steuerlich gefördert: Das zu versteuernde Einkommen wird um den abzugsfähigen Betrag gesenkt und damit wird ein niedrigerer Steuersatz angewendet im Vergleich zur Besteuerung ohne Basis-Rente. Der abzugsfähige Anteil steigt jährlich um 2%, ab 2025 sind es 100% der Beiträge. Der maximale, steuerlich geförderte Beitrag liegt in 2021 bei 25.787€ für Alleinstehende und 51.574€ für Verheiratete. Dazu ein Beispiel:
Ein Selbständiger (ledig/verheiratet) zahlt im Jahr 2021 insgesamt 20.000 bzw. 40.000 EUR in eine Basisrente ein:
Jahr | steuerlich abzugsfähiger Anteil | maximal absetzbarer Beitrag in EUR, wenn ledig | maximal absetzbarer Beitrag in EUR, wenn verheiratet |
---|---|---|---|
2021 | 92% | 18.400 EUR | 36.800 EUR |
2022 | 94% | 18.800 EUR | 37.600 EUR |
2023 | 96% | 19.200 EUR | 38.400 EUR |
2024 | 98% | 19.600 EUR | 39.200 EUR |
2025 | 100% | 20.000 EUR | 40.000 EUR |
In der Rentenphase wird die Basisrente analog der gesetzlichen Rente je nach sogenannter Kohorte besteuert.
Hier finden Sie den steuerpflichtigen Rentenanteil der Basisrente:
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil | steuerfrei |
---|---|---|
2022 | 82% | 18% |
2025 | 85% | 15% |
2030 | 90% | 10% |
2040 | 100% | 0% |
- Dies bedeutet, dass z. B. bei einem Einmalbeitrag in die Basisrente bis zur Kohorte "2040" der steuerlich abzugsfähige Anteil immer höher ist als der Besteuerungsanteil in der Rentenphase.
- Zum anderen dürfte das Gesamteinkommen in der Rentenphase insgesamt niedriger sein als in der Erwerbszeit, sodass die Besteuerung im Vergleich moderater ausfällt.
Wie können Unternehmer/Selbstständige von dieser Regelung profitieren?
- Selbständige sollten die Möglichkeit haben, den Unternehmenserfolg in ihre Altersversorgung zu investieren. Gerade Einzelunternehmer haben sonst kaum Möglichkeiten, eine geförderte Altersversorgung aufzubauen.
- Diese Altersversorgung sollte flexibel sein, sollte das Unternehmen mal ein schlechtes Jahr haben. Und bei Insolvenz geschützt sein.
Ein Beispiel: Ein Selbständiger legt jeden Monat 300€ in eine Rürup-Rente an, das sind im Jahr 3600€. Im letzten Quartal stellt er fest, dass das Jahr erfolgreich wird, gleichzeitig macht er sich aber Gedanken um die Versteuerung seines Einkommens und um die Steuervorauszahlungen. Die Lösung: Der Selbständige leistet eine Zuzahlung im gleichen Jahr und senkt damit seine Steuerlast. Falls im nächsten Jahr der Erfolg ausbleibt, kann er die Zuzahlung ausfallen lassen. Über eine Zuzahlung kann der Selbständige jedes Jahr neu entscheiden – ein echtes Unternehmer-Modell.
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