Richtig versichert im Ehrenamt: damit aus Helfen nicht Haften wird
Eine gute Nachricht: Ehrenamtlich Tätige genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung während der unmittelbaren Ausübung ihrer Tätigkeit bzw. auf dem Weg dorthin. Doch was, wenn im Ehrenamt ein Fehler passiert? Wer haftet für Schäden?
Helfer können für die Schäden, die sie ihrem Verein oder auch Dritten zufügen, zur Verantwortung gezogen werden. Was viele leider nicht wissen: Eine Privathaftpflichtversicherung deckt zwar die alltäglichen Risiken ab, aber nicht immer die Tätigkeit im Ehrenamt. Offizielle Vertreter, wie Vorstände oder Kassenwarte, sollten vernünftig über den Verein abgesichert werden, weil mit steigender Verantwortung auch die Haftung steigt. So haften z. B. Vereinsvorstände persönlich für Pflichtverletzungen, die zu Vermögensschäden führen. Das heißt, wer im Ehrenamt seinen Pflichten nicht vollständig nachkommt, kann von Dritten oder dem Verein mit seinem Privatvermögen in Haftung genommen werden. Auch wenn gewissenhaft gearbeitet wird, müssen Personen in wichtigen Ämtern aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung – siehe unser Fachchinesisch – oft für Fehler von Kollegen einstehen. Denkbare Haftungsfälle sind z. B.:
► Aberkennung der Gemeinnützigkeit
► nicht zweckgebundene Verwendung von Subventionsgeldern
► falsch kalkulierte Bauvorhaben
► Fristversäumung für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Subventionen
► falsche Verwendung von Spendengeldern
Wenn Sie ehrenamtlich engagiert sind, helfen wir Ihnen gerne, Ihren Schutz zu prüfen und die richtige Lösung für Sie zu finden. Auch für Gespräche mit den Verantwortlichen in Ihrem Verein stehen wir gerne zur Verfügung.