Garantiezins bei Lebens- und Rentenversicherung sinkt ab 2022 dramatisch – Was können Sie tun?

Wir sagen Ihnen, was das für Sie als Kunde bedeutet und welche Empfehlungen wir für Sie haben.

Ab Januar 2022 sind alle Neuverträge in der Lebens- und Rentenversicherung betroffen. Aufgrund der langanhaltenden Zinsflaute hat die Deutsche Aktuarsvereinigung empfohlen, den Garantiezins („Höchstrechnungszins“) bei Lebens- und Rentenversicherungen abermals zu senken. Damit wird die größte Absenkung seit dem Jahr 2000 beschlossen.

Schon in den letzten Jahren konnten die Garantieleistungen die Summe der Beiträge teilweise nicht mehr erreichen oder gar übertreffen. Grundlage dafür ist die negative Entwicklung der Umlaufrendite von soliden europäischen Staatsanleihen in den vergangenen zehn Jahren, an die der Garantiezins gekoppelt ist.

Quelle: Das Investment

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

  • Die Garantieverzinsung für Neu-Verträge liegt ab 1.1.2022 bei 0,25% (bisher 0,9, die Garantie wird damit deutlich teurer).
  • Die Garantieverzinsung für Alt- und Bestandsverträge ändert sich nicht.
  • Die Senkung der Verzinsung wird sich auch auf die Beiträge der sog. biometrischen Risiken auswirken, z.B. in der Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder Pflegerentenversicherung.
  • Die Garantien bei Riester- und Rürup-Renten stehen auf dem Prüfstand.

Welche Empfehlungen haben wir für Sie?

Lassen Sie prüfen, wo es sich für Sie lohnt, die Absicherungen im Bereich Lebens-/Rentenversicherung besser noch in 2021 zu beantragen.

Falls Sie Gelder mittel- oder langfristig anlegen wollen, können Sie dies noch in 2021 mit höheren Garantieleistungen tun! Dies gilt auch in verstärktem Maße für die Pflegerente gegen laufenden oder Einmalbeitrag.

Ältere Kunden, die ihre Rente aufstocken möchten, z.B. mit einer sofort beginnenden Rentenversicherung, können die garantierte Leistung maßgeblich beeinflussen.

Seien Sie offen für Alternativen – sprechen Sie uns einfach an!


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