Die Lebensversicherung ab 2015

Bereits im Sommer wurden die Neuregelungen nach dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) beschlossen. Einige der Reformen sind bereits Mitte 2014 in Kraft getreten, weitere werden nun Anfang 2015 umgesetzt. Doch worum handelt es sich dabei im Einzelnen und was sind die Ursachen für diese Neufassung?

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Die Zinsentwicklung hat auch die Rahmenbedingungen für die Lebens- und Rentenversicherung beeinflusst. Bundestag und Bundesrat haben daher reagiert und einen neuen Gesetzesentwurf in diesem Jahr beschlossen, welcher teilweise sogar schon seit August greift. Hintergrund dieser Neuregelung ist mehr Transparenz und stabile Leistungen für den Versicherten zu schaffen. Um schließlich auch in Niedrigzinsphasen beständig zu sein, muss das Modell Lebensversicherung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Der Höchstrechnungszinssatz (Garantiezins) einer klassischen Lebens- und Rentenversicherung orientiert sich an der Zinsentwicklung europäischer Staatsanleihen. Ab 2015 wird der Sparanteil für Neukunden daher nur noch mit 1,25% anstelle der bisherigen 1,75% verzinst.

Quelle: Assekurata, GDV-Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft


Eine der Reformen betrifft die Verteilung der Bewertungsreserven. Die sogenannten stillen Reserven beschreiben die Differenz zwischen dem aktuellen Wert einer Kapitalanlage und deren Kaufpreis. Bisher wird dieser Wert am Ende einer Laufzeit zu 50% an den Versicherten ausgezahlt. Die neue Regelung besagt allerdings, dass diese anteilige Ausschüttung der Bewertungsreserven künftig auch begrenzt werden darf, wenn diese zur Sicherung der verbleibenden Garantiezusagen benötigt werden. Im Falle einer Kürzung muss dann im gleichen Maße mit einer Ausschüttungssperre der Dividenden an die Aktionäre eines Versicherers gerechnet werden. Diese Gewährleistung der Garantie kann also einerseits zu geringeren Leistungen bei Vertragsende führen, stellt aber andererseits eine Möglichkeit zur Stabilisierung der Leistungen dar.

Auch die Beteiligung an den Risikoüberschüssen wurde im LVRG neu geregelt. Während der Versicherte in der Vergangenheit mit 75% daran beteiligt wurde, werden den Neu- und Bestandskunden ab dem kommenden Jahr 90% davon ausgeschüttet. Dadurch soll u.a. die Stabilität der Leistungen an den Versicherungsnehmer gesichert werden.

Mit der Einführung einer Rendite-Kennziffer erhält der Kunde eine Kennzahl zur effektiven Kostenbelastung. Diese Effektivkostenquote stellt dar, wie sich die Kosten auf die Rendite einer Police auswirken. Unter Einbezug der Abschluss-, Vertriebs- und aller laufenden Kosten soll dies die Transparenz für den Verbraucher erhöhen. Zudem wurde auch die Höhe der Abschlusskosten in diesem Zuge neugeregelt. Mit der Absenkung des Höchstzillmersatzes dürfen diese innerhalb der ersten fünf Jahre nicht mehr 40 Promille, sondern nur noch 25 Promille der Beitragssumme betragen.

Angesichts des demographischen Wandels in Deutschland ist eine zusätzliche Absicherung für das Alter auch in Zukunft absolut notwendig! Der Wettbewerb im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung wird künftig verstärkt durch das Kapitalanlagemodell bestimmt und nicht mehr über die Höhe des Garantiezinses. Eine fondsgebundene Rentensicherung bietet beispielsweise zwar keinen Garantiezins, dafür aber die Möglichkeit auf höhere Erträge; zudem kann sie mit einer Beitragsgarantie ausgestattet werden. Auch britische Versicherer stellen eine sehr gute Alternative dar, da diese von der Zinsentwicklung unabhängig und teilweise fast 200 Jahre auf dem Markt sind.

In einer persönlichen Beratung erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen fortan offen stehen und welche davon am besten zu Ihnen passt!

 


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