Versicherungsschutz im Brandfall
Alle Jahre wieder beginnt mit der Weihnachtszeit in den deutschen Haushalten auch die Kerzenzeit. Flackernde Lichter auf dem Adventskranz oder dem Weihnachtsbaum gehören für viele Menschen einfach dazu. Doch mit der gemütlichen Deko steigt auch die Brandgefahr. Hausrat- und Wohngebäudeversicherer haben in den vergangenen Jahren im Dezember bundesweit deutlich mehr Brände registriert als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Als häufigste Ursache gelten unbeaufsichtigte Kerzen.
Dadurch entstehende Brände sind nicht nur gefährlich, sie können im Schadensfall auch teuer werden.
Wer zahlt im Schadensfall?
Mit einer Hausrat-, Wohngebäude- und privaten Haftpflichtversicherung können Sie den finanziellen Schaden bei einem Brand absichern.
Die Hausratversicherung greift bei Schäden am Inventar, also den beweglichen Gegenständen (Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen) wie beispielsweise Möbeln, Kleidung, Elektrogeräten und Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck. Die Brandschäden am Wohnraum (Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör) werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Wenn eine Person grob fahrlässig handelt, kann dies Folgen für die Schadensregulierung haben. Sollten Sie beispielsweise den Raum oder das Gebäude für längere Zeit verlassen, obwohl auf dem Adventskranz brennende Kerzen stehen, dann handeln Sie grob fahrlässig. Der Versicherer kann in diesem Fall die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern.
Unser Expertentipp: Achten Sie besonders darauf, dass die eigene Hausrat-, Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen.
Entsteht beim Weihnachtsbesuch von Freunden oder der Familie ein durch Sie verschuldeter Brandschaden in einem fremden Haushalt, greift die Privathaftpflichtversicherung. Dabei wird aber lediglich der Zeitwert der kaputten Gegenstände ersetzt, nicht der Neuwert.
WIE IST DAS RICHTIGE VORGEHEN IM SCHADENSFALL?
Der Schaden muss dokumentiert werden. Nehmen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen auf. Sofern die Immobilie betroffen ist, halten Sie auch diese Schäden fest. Mithilfe der Bilder kann sich der Versicherer einen ersten Überblick verschaffen.
Zusätzlich sollte eine Liste mit den beschädigten oder zerstörten Gegenständen erstellt werden. Darin enthalten sein sollte: das Jahr der Anschaffung, der Kaufpreis und der Neuwert. Sofern Rechnungen vorhanden sind, sollten diese mit aufgenommen werden. Bei größeren Schäden kommt aber in der Regel ein Sachverständiger und begutachtet vor Ort den entstandenen Schaden. Bei diesem Termin werden in der Regel das Schadenausmaß, weitere Maßnahmen und die erste mögliche Teilzahlung besprochen.
Welche Leistungen werden von der Versicherung übernommen?
Die Übernahme der Kosten und sonstige Leistungen variieren von Versicherung zu Versicherung stark. Auch hier gilt die Devise: Lieber nicht am falschen Ende sparen! Diese Einstellung würde sich im Schadensfall rächen. Wichtige Kostenpositionen, die bei einem Brandschaden entstehen, sind sogenannte Aufräumungs- und Entsorgungskosten. Sie sind für die Überreste eines Brandes relevant. Genauso wie Kosten für die sogenannte Dekontamination, um die Räumlichkeiten wieder bewohnbar zu machen, ohne dass es zu Gesundheitsrisiken kommt.
IN DER WEIHNACHTSZEIT NICHTS ANBRENNEN LASSEN!
Damit die besinnliche Jahreszeit für Sie auch erholsam bleibt und Sie das Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten genießen können, empfehlen wir Ihnen vorbeugende Maßnahmen:
- LED Lichter oder Kerzen verwenden, die selbst ausgehen.
- Kerzen auf stabilen, feuerfesten Unterlagen stellen.
- Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen.
- Kerzen mit ausreichend Abstand zu entzündlichen Gegenständen aufstellen.
- Kerzen nie niederbrennen lassen.
- Vor dem Einsatz von offenen Flammen die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder prüfen.
- Löschmittel wie Feuerlöschspray, Eimer mit Wasser oder Löschdecken bereitstellen.
- Weihnachtsbaum und Adventskranz rechtzeitig entsorgen.
Wenn Sie all das Befolgen, kommen Sie sicher und gut durch die Adventszeit!
Sprechen Sie uns an!
Gerne überprüfen wir, ob Ihre Hausrat-, Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen.