Private-Haftpflichtversicherung

In Deutschland sind die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung verpflichtend. Dies gilt allerdings nicht für die Private-Haftpflichtversicherung. Dennoch ist diese Versicherung laut der Verbraucherzentrale ein "absolutes Muss"! Denn egal ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemandem schuldhaft zufügen in unbegrenzter Höhe. Dazu wird nicht nur das vorhandene, sondern auch das zukünftige Vermögen herangezogen.

Im schlimmsten Fall kann Sie dies ruinieren – es sei denn, Ihre Privathaftpflicht übernimmt die Kosten.

Zusätzlicher Schutz: Haftpflichtkonzepte von vfm

Ohne Privathaftpflicht haften Sie bei selbst verursachten Schäden in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar! Dennoch sollte man sich vor einem Abschluss gut beraten lassen, denn ergänzend zu den existenzbedrohenden Schäden kann eine Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und gewähltem Tarif auch wichtige Zusatzleistungen beinhalten.

Für welche Missgeschicke ist die Private-Haftpflichtversicherung zusätzlich hilfreich?

Wir zeigen Ihnen Situationen aus dem wahren Leben, bei denen Sie sich dank unserer besonderen Haftpflichtkonzepte auch auf Ihre Versicherung verlassen können.  

Theresa (35), Hausfrau und zweifache Mutter

Theresa fährt mit ihrem Sohn Mike zum Einkaufen. Sie parkt dicht neben einem neuen dunkelblauen Geländewagen. Mike reist unüberlegt die Autotür auf und donnert gegen den Geländewagen. Theresa eilt zu ihrem Sohn, allerdings wird schnell klar: im dunkelblauen Geländewagen ist eine kleine Delle.

Normalerweise ein typischer Schadensfall für die Kfz-Versicherung mit der Folge, dass die Beiträge aufgrund niedrigerer Schadensfreiheitsrabatte steigen. Gut, wenn man so einen Schaden auch der eigenen Privathaftpflichtversicherung melden kann.

Thomas und Heike sind bei ihren Freunden aus der Studienzeit. Bei einem spannenden Gespräch gestikuliert Thomas und trifft dabei sein Rotweinglas. Schon ist es passiert: Der Inhalt seines Rotweinglases kippt auf den weißen Teppich des Gastgeberpaares. Obwohl der Teppich schon fünf Jahre alt ist, sah er vor dem Schaden wie neu aus.

Gesetzlich ist der Schadensersatzanspruch nur auf den Zeitwert beschränkt. Thomas möchte mit seinen Freunden keine Diskussionen um den aktuellen Wert des Teppichs und ist froh, dass seine Haftpflichtversicherung ohne Wenn und Aber den Neuwert des Teppichs ersetzt.

Marlene hat bei einem Möbelhaus einen wunderschönen Sessel entdeckt. Um den Sessel zu transportieren, leiht sie sich das Auto ihrer Nachbarin. Kurz nicht aufgepasst und schon touchiert sie mit dem geliehenen Auto ein fremdes Fahrzeug, an dem ein kleiner Schaden entsteht.

Die Abwicklung erfolgt über die Kfz-Versicherung der Nachbarin. Aber nach einem Unfall stuft die Kfz-Versicherung in der Regel die Schadensfreiheitsrabatte zurück. Marlenes Nachbarin wird in den folgenden Jahren höhere Versicherungsbeiträge für ihr Fahrzeug zahlen. Nachdem der Schaden von Marlene verursacht wurde, ist sie froh, dass ihre Haftpflichtversicherung den finanziellen Schaden der Nachbarin in Form der Mehrbeiträge übernimmt.

Missgeschicke passieren – wichtig ist eine Privathaftpflicht mit passenden Leistungen

Expertentipp: Nutzen Sie unser umfangreiches Konzept mit Innovationsgarantie und Neuwertentschädigung.

Mit der Innovationsgarantie wird sichergestellt, dass Ihr Schaden über kein anderes Mitbewerberprodukt besser reguliert werden würde. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird ohne Wenn und Aber zum Neuwert (bis 4.000 €) entschädigt.

Das ist besonders interessant:

  • Sie oder Ihr Mitfahrer beschädigen durch das Öffnen der Autotür oder mit dem Einkaufswagen ein fremdes Fahrzeug. Dieser Sachschaden geht nicht zulasten Ihrer Kfz-Versicherung und verursacht keine steigende Prämie. 
  • Forderungsausfallschutz, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde und der Verursacher nicht zahlen kann. 
  • Sie benutzen ein fremdes Fahrzeug und verursachen einen Unfall. Die Kfz-Haftpflichtprämienerhöhung wird dem Fahrzeughalter für 5 Jahre erstattet. 
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder und Erwachsene gelten uneingeschränkt mitversichert. 
  • Au-pair und Gastschüler gehören ebenso zum mitversicherten Personenkreis wie Eltern- und Großeltern in häuslicher Gemeinschaft. 

Achten Sie nicht nur auf die Beitragskosten

Schnell ist es passiert: Ein Radfahrer stürzt aufgrund Ihrer Unachtsamkeit. In diesem Fall bezahlen Sie nicht nur das Schmerzensgeld und die Behandlung, sondern auch den Verdienstausfall des Radfahrers – also den Vermögensschaden, der ihm entsteht, weil er nicht arbeiten kann.

Eine private Haftpflichtversicherung bezahlt nur bis zu den im Versicherungsschein genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Fällt der Schaden höher aus, müssen Sie den Rest selbst bezahlen. Wählen Sie daher immer eine möglichst hohe Versicherungssumme.

Wie sollten Sie vorgehen?

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von privaten Haftpflichtversicherungen sind enorm. Lassen Sie sich im Zweifel von uns unabhängig beraten!

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