Gut versorgt im Pflegefall? Ja, aber nur mit zusätzlichem Schutz!
Seit 1. Januar 2022 gibt es Leistungsverbesserungen in der Pflege durch die Pflegekassen. Doch reichen diese gesetzlichen Verbesserungen aus? Ein Blick auf Zahlen und Fakten schafft Klarheit!
Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege & Pflegegeld
Wenn für die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person ein ambulanter Dienst engagiert wird, zahlen die Kassen eine sogenannte Pflegesachleistung. Zu Beginn des Jahres wurden diese Sachleistungsbeiträge in Abhängigkeit zum Pflegegrad erhöht. Zur Verfügung stehen jeden Monat im
- Pflegegrad 2: 724 Euro statt bisher 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.363 Euro statt bisher 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.693 Euro statt bisher 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 2.095 Euro statt bisher 1.995 Euro
Wenn eine pflegebedürftige Person für die maximale Dauer von 56 Tagen im Kalenderjahr vollstationäre Pflege benötigt, spricht man von Kurzzeitpflege. Die Kassen übernehmen hierfür nun jährlich 1.774 Euro statt 1.612 Euro. Falls Angehörige die pflegebedürftige Person zu Hause pflegen, gibt es Pflegetagegeld. Diese Beiträge werden 2022 jedoch nicht angehoben.
Stationäre Pflege
Auch vollstationär untergebrachte Pflegebedürftige verursachen Kosten. Letztere setzen sich grundsätzlich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- den Pflegekosten
- den Ausbildungskosten
- den Investitionskosten
- den Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Während die Kosten für Investitionen, Unterkunft und Verpflegung von den Pflegebedürftigen vollständig selbst getragen werden müssen, gewähren die Pflegekassen je nach Pflegegrad einen Zuschuss zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Allerdings reicht dieser Zuschuss nicht aus, ein Eigenanteil ist notwendig. Ab Januar 2022 zahlen die Kassen einen neuen Leistungszuschlag, der sich am Eigenanteil und der Dauer der Unterbringung orientiert. Der Zuschuss beträgt
- 5 % des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres des Aufenthalts
- 25 % des Eigenanteils an den Pflegekosten für mehr als 12 Monate Aufenthalt
- 45 % des Eigenanteils an den Pflegekosten für mehr als 24 Monate Aufenthalt
- 70 % des Eigenanteils an den Pflegekosten für mehr als 36 Monate Aufenthalt
In der Corona-Pandemie wurde der Fachkräftemangel im Pflegebereich verstärkt. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass die Kosten für die Heimunterbringung weiter steigen. Das betrifft auch den Eigenanteil. Dieser liegt derzeit im deutschen Durchschnitt bei 2.100 Euro pro Monat. Der neue Leistungszuschlag wird die zu erwartenden Kostensteigerungen langfristig nicht signifikant abfedern. Das bedeutet: Wie bisher reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus! Sprechen Sie uns gerne an, wir analysieren Ihre persönliche Situation und kümmern uns um eine geeignete Vorsorge!
Pflegeversicherung
Mehr zum Thema "Pflegeversicherung" erfahren Sie auch auf dieser Seite...