Trautes Heim auf vier Rädern

Sie haben sich endlich Ihren Traum erfüllt und ein schickes Wohnmobil gekauft, um Europa zu erkunden. Alles ist für die erste große Reise vorbereitet, die Route sorgfältig geplant. Doch bereits nach den ersten paar Kilometern wird Ihr Abenteuer unterbrochen – ein Autofahrer übersieht Ihr mobiles Urlaubsdomizil beim Spurwechsel und schon kracht es.
Die Enttäuschung über den vermiesten Urlaub und der Ärger über die entstandenen Kosten sind riesig. Doch wenn Sie im Vorfeld eine passende Kaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie aufatmen: Die Versicherung kümmert sich um die finanziellen Folgen des Schadens, und Sie können bald Ihre Reise fortsetzen.

Pflicht und Kür bei der Wohnmobilversicherung

  • Jedes Fahrzeug im Straßenverkehr muss haftpflichtversichert sein – das gilt natürlich auch für Ihr Wohnmobil. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen mit Ihrem Wohnmobil zufügen. Hier ist es wichtig, auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten, um im Schadenfall gegen hohe Forderungen geschützt zu sein.
  • Mit einer Teilkaskoversicherung erweitern Sie Ihren Schutz um wichtige Leistungen wie Diebstahl, Brand- oder Elementarschäden. Bedenken Sie, dass Ihr Campingfahrzeug ein Zuhause und Fortbewegungsmittel in einem ist und somit besonderen Risiken ausgesetzt sein kann.
  • Die Vollkaskoversicherung geht noch einen Schritt weiter und versichert zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch Vandalismus entstehen. Insbesondere bei hochpreisigen oder neuen Wohnmobilen ist diese Art der Versicherung eine Überlegung wert.
     

Individueller Schutz für individuelle Bedürfnisse

Jedes Wohnmobil und jeder Besitzer sind einzigartig. Deshalb sollten Sie Ihren Versicherungsschutz genau an Ihre Bedürfnisse und an Ihr Fahrzeug anpassen:

  • Inhaltsversicherung: Schützt Ihre persönlichen Habseligkeiten und die Campingausrüstung im Wohnmobil.
  • Schutzbrief: Bietet Hilfe bei Pannen und Unfällen, nicht nur in Deutschland, sondern auch auf Reisen im Ausland.
  • Neupreisentschädigung: Der Versicherer zahlt den Neupreis bei einem Totalschaden, meist auch bei Reparaturkosten von mindestens 80% des Neupreises, oder auch bei einem Verlust innerhalb von x Monaten nach Erstzulassung.
  • Fahrerschutz-Versicherung: Erleidet man einen Verkehrsunfall mit oder ohne Fremdbeteiligung, kommt der Versicherer (KFZ-Haftpflicht) für den Personenschaden des Fahrers auf, als beträfe diese einen Dritten.
  • Auslandschadenschutz: Gewährleistet, dass Ihr Versicherungsschutz im Ausland dem deutschen Standard entspricht.
     

Nicht gekauft, sondern gemietet?

Sie wollen für Ihren Campingurlaub lieber ein Wohnmobil mieten? Dieses ist in der Regel über den Vermieter mit einer Kfz-Vollkaskoversicherung versehen. So würde die Versicherung auch für Schäden durch Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs während Ihrer Mietdauer aufkommen. Vertraglich sind Sie als Mieter allerdings zur Erbringung des vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes im Schadenfall verpflichtet – vierstellige Beträge sind da nicht außergewöhnlich.
Um den vereinbarten Selbstbehalten aus dem Weg zu gehen, bietet sich der Abschluss einer sogenannten Selbstbeteiligungsversicherung an.
 

Sorglos unterwegs mit der richtigen Versicherung

Eine gute Versicherung ist für Campingfahrzeuge unerlässlich. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler, um einen maßgeschneiderten Tarif zu finden, der Ihnen Sicherheit auf allen Wegen bietet. Mit dem richtigen Schutz im Gepäck können Sie die Freiheit des Campingurlaubs in vollen Zügen genießen, ganz ohne Sorgen um Ihr mobiles Zuhause.

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