Die Grundabsicherung durch den Staat genügt nicht
Wir erklären, warum Altersarmut vor allem Frauen trifft und welche Möglichkeiten zusätzlicher Absicherungen Sie haben.
Zu Beginn, es geht hier nicht darum, eine gesetzliche Absicherung schlecht zu reden! Diese hat ihre absolute Existenzberechtigung und ist als „Grundabsicherung“ auch richtig. Es geht im Kern nur darum, Aufklärung über die Anspruchsvoraussetzungen und zu erwartenden Rentenhöhen „heute und morgen“ zu schaffen und zudem darum, über die – auch von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei jeder Renteninformation angesprochene Notwendigkeit – einer zusätzlichen Altersvorsorge aufzuklären.
Aktuell wurde z. B. aufgrund einer Anfrage der Partei „Die Linke“ an den Bundestag bzgl. durchschnittlicher Renten öffentlich, dass jeder zweite Rentner und jede zweite Rentnerin eine monatliche Rente von unter 900 EUR (nach Abzug von Sozialbeiträgen und Steuern) monatlich beziehen!
Warum Altersarmut vor allem Frauen trifft
Gerade Frauen sind von Altersarmut betroffen, häufiger als Männer. Dies hat vielerlei Gründe:
Frauen sind im Vergleich zu Männern
- häufiger nicht berufstätig
- mehr in Teilzeitbeschäftigung z. B. wegen Kindererziehung
- mehr in Teilzeitbeschäftigung z. B. wegen Pflege von Angehörigen
- Einkommenstechnisch, zudem durch Unterbrechungen benachteiligt
(Quelle: Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), 2017)
Frauen haben:
- im Vergleich zu Männern um ca. 53 % geringere monatliche Rentenansprüche (in 2015 bei verh. Frauen durchschnittlich netto 634 EUR, bei Männern 1.154 EUR)
- im Vergleich zu Männern weniger privat vorgesorgt (2 % der Frauen und 5 % der Männer bekommen Geld aus einer privaten/betrieblichen Altersvorsorge)
(Quelle: Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), 2017)
Mütterrente als Ausgleich der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen
Die Rente aus der GRV richtet sich aus den gezahlten Beiträgen z. B. aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Aber Frauen zahlen aufgrund von z. B. Teilzeitbeschäftigung oder niedrigerem Einkommen automatisch auch geringere Beiträge.
- Kindererziehungszeiten können der Rente eines Elternteils angerechnet werden (Beantragung bei Rentenversicherung notwendig)
- Für bis zum 01. Januar 1992 geborene Kinder – (aktuell noch) 2 Entgeltpunkte; mit Rentenpakte II (2019) werden künftig 2,5 Entgeltpunkte angerechnet
- Für ab dem 01. Januar 1992 geborene Kinder – 3 Entgeltpunkte
- Allerdings Anrechnung auf die Grundsicherung!
Ist die Rentenleistung aus der gesetzlichen Rente dadurch ausreichend?
Betrachten wir dies am Berechnungsbeispiel der gesetzlichen Rente inkl. Mütterrente für eine vor 1992 geborene und eine nach 1992 geborene Person:
- Ursprünglicher Rentenanspruch: 759,80€
- Rentenanspruch inkl. Mütterrente*: 919,95€
Tipp: Wer die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt, kann sich über die Anrechnung der Entgeltpunkte einen Rentenanspruch aufbauen.
*Berechnung mit dem aktuellen Rentenwert – 32,03€
Die 3 Säulen der Altersvorsorge
Die Rentenleistung aus der gesetzlichen Rente ist nicht ausreichend, um den erreichten Lebensstandard auch im längsten Urlaub des Lebens aufrecht halten zu können!
Eine zusätzliche Versorgung aus weiteren „Töpfen“ ist dafür unerlässlich!
Wie sieht der perfekte Mix aus den 3 Töpfen aus?
Die „perfekte“ Auswahl aus den drei Töpfen ist aufgrund verschiedenster Voraussetzungen, Förderungen und Begrenzungen bzgl. Flexibilität oder Vererbbarkeit sehr komplex! Zudem steigt nebenbei auch die Lebenserwartung, d. h. es besteht immer längerer Kapitalbedarf für die Zeit nach dem Arbeitsleben und lebenslange Renten kann nur ein Versicherer leisten. Überzeugen Sie sich selbst und ermitteln Sie hier Ihre statistische Lebenserwartung: Lebenserwartungsrechner
Deshalb ist ein intelligenter Mix aus lebenslangen Renten, teils mit Garantien und zusätzlichem Investment in Anlagen mit niedrigen Garantien und dafür langfristig höheren Renditechancen die Antwort auf die Herausforderungen.
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